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Mitbestimmung der Aktionäre Vergütung: 69 Dax-Vorstände hätten nicht entlastet werden sollen

Wie transparent und angemessen sind die Vergütungen der Vorstände von Unternehmen aus dem Dax, M-Dax, S-Dax und Tec-Dax? Dieser Frage ging der deutsche Fondsverband BVI zusammen mit dem Aktionärsdienstleister IVOX Glass Lewis nach. Dabei prüften die Forscher, inwieweit die 160 Unternehmen der Dax-Familie die Vorgaben der Analyse-Leitlinien des BVI für Hauptversammlungen (ALHV) in dieser Saison erfüllt haben.

Die Leitlinien stellen Eckpunkte für eine gute Unternehmensführung aus Sicht des BVI dar, sind jedoch keine verbindliche Vorgabe für das jeweilige Abstimmungsverhalten durch die Fondsgesellschaften in der Hauptversammlung. Eine der Vorgaben: Die Aktionäre sollen in die Abstimmungen zur Vorstandsvergütung mit einbezogen werden. Geschieht das nicht, könne weder der Vorstand noch der Aufsichtsrat entlastet werden, so der BVI.

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Viele Unternehmen entsprachen dieser Forderung nicht, so das Fazit der Forscher. In 69 Fällen hätte laut den ALHV dem Vorstand und in 113 Fällen dem Aufsichtsrat die Entlastung verweigert werden können.

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