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Aktualisiert am 24.07.2017 - 13:28 Uhrin VersicherungenLesedauer: 2 Minuten

Monatelanges Warten IDD-Umsetzung: Wann kommen die Details zur Weiterbildung & Co.?

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Das Prinzip von checks and balance hat bei dem IDD-Gesetz letztlich gewirkt und das setzt sich nun mit dem Parlamentsvorbehalt fort. Gut so! Ein solcher Parlamentsvorbehalt ist eher selten und daher umso bemerkenswerter. Derartiges geschieht in der Regel, wenn es um die Ausübung beziehungsweise den Schutz von Grundrechten geht.

Argument der Maklervertreter im Gesetzgebungsverfahren, wie dem Bundesverband Finanzdienstleistung, war – gestützt durch ein Gutachten – ein potentiell rechtswidriger Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit der Versicherungsmakler. Es scheint, als wolle der Bundestag auch bei der kommenden Verordnung einen solch rechtswidrigen Grundrechtseingriff verhindern.

Bekanntgabe der Details weiter verzögert

Einzig bedauerlich ist daran, dass sich damit die notwendige Klarheit für die Branche über die Details der IDD-Umsetzung weiter verzögert. Denn der § 34 e GewO sagt nun zum weiteren Ablauf aus, dass der Entwurf der Rechtsverordnung vor ihrem Inkrafttreten erst dem Bundestag für eventuelle Änderungen zugeleitet wird. Das wird jedoch mit Sicherheit erst nach der kommenden Bundestagswahl im Herbst sein.

Mit der Verordnung ist also keinesfalls vor Oktober zu rechnen.

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