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Praktische Hilfe für Versicherungsvermittler Musterformular: So kann eine Geeignetheitsprüfung aussehen

Stephan Michaelis, Gründer von Michaelis Rechtsanwälte. Die Kanzlei hat ein Formular für eine Geeignetheitsprüfung entworfen.
Stephan Michaelis, Gründer von Michaelis Rechtsanwälte. Die Kanzlei hat ein Formular für eine Geeignetheitsprüfung entworfen. | Foto: Michaelis Rechtsanwälte

Vermittler von Versicherungsanlageprodukten müssen gemäß aktuellen Regulierungsvorgaben Ähnliches leisten wie Vermittler von Finanzanlageprodukten. Denn die Produkte, mit denen sie umgehen, haben mit klassischen Finanzanlageprodukten vieles gemeinsam. Versicherungsanlageprodukte stammen zwar aus dem Versicherungs-Universum. Ihr Wert ist jedoch an den Kapitalmarkt gekoppelt und so ebenfalls Marktschwankungen ausgesetzt.

Bereich Versicherungen gleicht sich Finanzvertriebs-Regulierung an

Während Finanz-Vermittler auf die EU-Richtlinie Mifid II schauen, ist für den Versicherungsvertrieb die Insurance Distribution Directive, kurz IDD, maßgeblich. Wie Mifid II im Finanzbereich schreibt die IDD Vermittlern von Versicherungsanlageprodukten vor, die Geeignetheit für den einzelnen Kunden sorgfältig zu überprüfen. Vermittler von Versicherungsanlageprodukten sollen gemäß IDD eine Angemessenheits- und Geeignetheitsprüfung vornehmen. Während Mifid II bereits am 3. Januar gültig wird, gilt für die IDD der 23. Februar 2018 als Stichtag.  

Vermittler von Versicherungsanlageprodukten sollten sich schnell auf die IDD-Neuerungen einstellen, empfiehlt Stephan Michaelis. Der Gründer der Hamburger Kanzlei Michaelis warnt in einer E-Mail an Branchenvertreter: „Die juristischen Rechtsfolgen einer fehlenden Geeignetheitsprüfung ab dem 23.02.2018 können mannigfaltig sein. Von der Rückabwicklung bis hin zum Schadenersatz gegenüber Ihnen als Vermittler gibt es auch noch weitere denkbare Fallstricke.“

Muster für eine Geeignetheitsprüfung

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Die Kanzlei Michaelis hat einen Leitfaden entworfen: So könnte eine Geeignetheitsprüfung aussehen, finden die Rechtsanwälte. Der Entwurf basiert auf Empfehlungen des auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt und Professor der Berliner Humboldt Universität Hans-Peter Schwintowski. Rechtsanwälte der Kanzlei Michaelis haben darauf aufbauend eine Praxis-Anleitung erstellt.

Damit sollen Vermittler ein unverbindliches Muster erhalten, wie sie den IDD-Regeln in Bezug auf die Geeignetheitsprüfung entsprechen können, erklärt Kanzleichef Michaelis.

Hier geht es zum Entwurf für eine Geeignetheitsprüfung >>

Der 23. Februar wurde kürzlich als Stichtag für die verbindliche Anwendung der IDD-Regeln von der EU-Kommission allerdings wieder gekippt und auf den 1. Oktober verschoben: Die Branche benötige mehr Zeit, hieß es zur Begründung aus der Europäischen Kommission. In Deutschland lässt zudem die Versicherungsvermittlerverordnung VersVermV auf sich warten. Einen ersten Entwurf hat das Wirtschaftsministerium Ende Oktober präsentiert. Dass die fertige Verordnung bis zum 23. Februar vorliegt, gilt als unwahrscheinlich.

Vermittler von Versicherungsanlageprodukten stecken angesichts des verschobenen IDD-Starts und der unfertigen nationalen Verordnung derzeit irgendwo zwischen hü und hott fest. Allerdings sollten sie sich mit IDD-Vorgaben wie der Geeignetheitsprüfung dringend beschäftigen: Noch in diesem Jahr werden die Regeln für sie verbindlich werden – zumindest das steht außer Zweifel.

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