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Nach Check24 Wettbewerbs-Wächter verklagen zweites Vergleichsportal

Nach Check24 gerät nun ein weiteres Versicherungsvergleichsportal ins Visier der Wettbewerbs-Wächter. Kunden, die über das unter der Bezeichnung „Mister Money“ auftretende Portal einen Versicherungsvergleich durchführen, würden in die Irre geführt, moniert die Wettbewerbszentrale auf ihrer Homepage. 

„Die Darstellung auf der Plattform im Wege des Framings unter der Geschäftsbezeichnung „Mister Money“ erweckt den Eindruck, als werde die Vermittlung tatsächlich vom Portalbetreiber selbst durchgeführt, der aber nicht über die dafür erforderliche Versicherungsvermittlererlaubnis verfügt“. Erst in einem versteckt angebrachten Hinweis auf allgemeine Geschäftsbedingungen bei Eingabe der Antragsdaten erhalte der Interessent Kenntnis davon, dass Vermittler nicht der Portalbetreiber, sondern Check 24 sei.

Ähnlichkeiten mit dem Tchibo-Fall

In einem solchen Fall benötige der Portalbetreiber beim Online-Abschluss von Versicherungsverträgen jedoch eine Vermittlungserlaubnis, schreiben die Wettbewerbshüter. Dabei verweisen sie auf das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Online-Versicherungsvermittlung vom 28.11.2013 (Az. I ZR 7/13). Darin hatten die Richter seinerzeit der Firma Tchibo die weitere Vermittlung von Versicherungen auf ihrer Internetplattform untersagt.

Nachdem der Portalbetreiber alle Angebote einer außergerichtlichen Einigung in der Angelegenheit abgelehnt habe, will die Wettbewerbszentrale nach eigenen Angaben nun beim Landgericht in Chemnitz eine Unterlassungsklage gegen die Vergleichsplattform erheben.

>> Die vollständige Mitteilung der Wettbewerbszentrale finden Sie hier 

Hintergrundinfo: Bei dem beanstandeten Vergleichsportal handelt es sich laut Versicherungsjournal um die Internetseite www.mister-money.info „Über die Eingabe dieser Internetadresse werden Besucher mittlerweile auf die Seite www.kai-zimmermann.com geleitet“, schrieb das Versicherungsjournal am Dienstagmorgen. Mittlerweile ist die Website allerdings nicht mehr erreichbar. 

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