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Nach dem BGH-Urteil Mit diesen 10 Tipps klappt die Patientenverfügung

Margit Winkler vom Institut Generationen-Beratung (IGB)
Margit Winkler vom Institut Generationen-Beratung (IGB)
Die Patientenverfügung ist in aller Munde, denn vor Kurzem entschied ein Urteil über die Auslegung. Im konkreten Fall hat die Patientin nur allgemeine Formulierungen gewählt, die dann dazu geführt haben, dass die bevollmächtigten Kinder unterschiedlicher Meinung waren. Das Ganze endete in einer gerichtlichen Betreuung.

In der Patientenverfügung entscheidet man über Maßnahmen am Ende des Lebens, bei Koma, im Endstadium bei unheilbaren Krankheiten und bei Hirnschädigung. Das bedeutet, es sind Entscheidungen für einen völlig unbekannten Zeitraum zu treffen. Kein Wunder also, dass viele dabei auf Allgemeinplätze verweisen. Doch Aussagen wie „lebenswürdiges Sterben“ nützen nichts. Nach Meinung des BGH muss der Patient konkrete Entscheidungen in der Patientenverfügung treffen, sonst besteht keine Bindung. – Sonst nutzt diese nichts. Wer eine Patientenverfügung errichtet, muss sich positionieren. Die Ärztekammer setzt sich aktuell damit auseinander, die Errichtung einheitlich zu bepreisen.
  1. Konkrete Wünsche festhalten
    Tasten Sie sich an das Thema heran: Vielleicht wissen Sie, wo Sie die letzte Lebensphase verbringen möchte und wer Sie unterstützen sollte. Auch das gehört zur Patientenverfügung.

  2. Schreiben Sie auf, was Sie keinesfalls wünschen
    Die meisten Menschen wissen genau, was sie nicht möchten. Häufig wird ein jahrelanges Koma verneint. Halten Sie fest, was Ihr „No go“ ist.

  3. Mediziner befragen
    Wer sollte sich besser in diesen Fragen auskennen als Ärzte? Zudem sind sie es, die die Verfügung am Ende umsetzen.

  4. In jedem Fall die Unterschrift bestätigen lassen
    Der Verfügende muss die Tragweite überschauen können und die Verfügung muss aus freien Stücken errichtet sein. Dafür steht die Unterschrift des Arztes, eines Krankenhauses, des Roten Kreuzes usw. Im Umkehrschluss bedeutet es, dass u. U. geschäftsunfähige Erwachsene noch eine Patientenverfügung errichten können.

  5. Immer wieder anpassen
    Die medizinische Entwicklung schreitet voran und die eigene körperliche Konstitution verändert sich. Diese zwei Aspekte machen klar, dass die Patientenverfügung gerade bei älteren Menschen immer wieder angepasst werden muss. Mediziner fordern alle zwei Jahre.

  6. Am richtigen Ort verwahren
    Ähnlich wie beim Testament gilt: entscheidend ist, dass das Dokument im Bedarfsfall den Bevollmächtigten zur Verfügung steht. In unserer dynamischen Zeit, in der Kinder selten am Wohnort der Eltern leben, eine Verfügung immer wieder angepasst werden muss und man bis ins hohe Alter verreist, gibt es Dienstleister, die das Verwahren in digitaler und physischer Form anbieten.

  7. Bevollmächtige unterrichten
    Sie sind diejenigen, die die Verfügung bei den Medizinern durchsetzen. Es ist nicht leicht für  Partner oder Kinder, wenn lebenserhaltende Maßnahmen beendet werden. Nehmen Sie die Bevollmächtigten deshalb mit ins Boot, damit keine Missverständnisse entstehen und er Ihren Willen tatsächlich kennt.

  8. Organspende
    In der Patientenverfügung sind wir dem Thema Organspende sehr nahe. Lassen Sie für alle Beteiligten keine Zweifel offen und positionieren Sie sich auch hier. Teilen Sie zumindest die Organe mit, die Sie keinesfalls spenden möchten. Auch Haut, Haare und Augen sind Organe.

  9. Jeder ab 18 Jahre
    Durch Unfall kann es jeden treffen. Daher brauchen auch junge Menschen eine Patientenverfügung.

  10. Besondere Tipps
    Wartezeiten festlegen: Für die meisten ist es eine unerträgliche Vorstellung jahrelang im Koma zu sein – andererseits scheut man den Schlussstrich: Denn es könnte ja noch besser werden. Innerhalb der Patientenverfügung kann man auch festlegen, dass z. B: bei Koma die lebenserhaltenden Maßnahmen erst nach einem bestimmten Zeitraum beendet werden, z. B. 6 Monate, ein Jahr.
Interpretationen einräumen: Dafür ist entscheidend, wer am Schluss die Patientenverfügung durchsetzt. Ist es der jahrelange Partner, so wünschen sich die meisten, dass er das letzte Wort hat und für einen die richtige Entscheidung treffen sollte. Bei Fremden hingegen sollte häufig keine Änderung des Patientenwunsches unterstellt sein. – Sie können sich auch diesbezüglich festlegen.

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