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Nach der Bundestagswahl: Streit um Gesundheitsfonds, PKV kann aufatmen

Foto: Fotolia
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Den sogenannten Gesundheitsfonds gibt es seit dem 1. Januar 2009. Der Gesetzgeber bestimmt dabei die Höhe eines einheitlichen Beitrags, den alle gesetzlich Versicherten in den Fonds einzahlen müssen. Derzeit liegt dieser Satz bei 14,9 Prozent. Jede Kasse erhält aus diesem Topf für jeden Versicherten eine Pauschale, die sich nach dessen Alter, Geschlecht und Krankheitsrisiken bestimmt. Durch den einheitlichen Beitragssatz sollen die Krankenkassen stärker über inhaltliche Leistungen und Service und nicht über den Preis um die Gunst der Kassenpatienten buhlen. Abschaffen, fordert die FDP Die Abschaffung dieses Gesundheitsfonds ist eine zentrale Forderung der FDP. Sie will außerdem, dass die Krankenkassen wieder selbst die Höhe des Beitragsatzes festlegen können – so, wie es vor der Einführung des Gesundheitsfonds war. Dem Bürger wollen die Liberalen so viel Eigenverantwortung auferlegen wie möglich. Jeder soll selbst bestimmen können, was er absichern möchte und wie viel Geld er dafür ausgibt. CDU/CSU wollen den Gesundheitsfonds dagegen nicht antasten. Das hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel bereits im Wahlkampf deutlich gemacht. CDU-Gesundheitsexpertin Annette Widmann-Mauz betonte dieses Vorhaben noch einmal gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters: „Die FDP kann kein Interesse daran haben, ein System, das nicht mal neun Monate existiert und noch nicht in allen Teilen seine volle Wirkung entfaltet hat, komplett zurückzunehmen.“ Verlässlichkeit im Gesundheitssektor sei in der Wirtschaftskrise wichtig. Sie rechne damit, dass die Koalitionsverhandlungen nicht einfach werden. PKV bleibt Die private Krankenversicherung (PKV) indes kann nach der Wahl aufatmen. Sowohl FDP als auch CDU/CSU wollen anders als etwa die SPD an der kapitalgedeckten Gesundheitsvorsorge festhalten. Beim PKV-Verband freut man sich denn auch über den Wahlausgang:  „Der klare Wählerauftrag bietet gute Chancen für eine kluge und pragmatische Gesundheitspolitik, die einen fairen Wettbewerb zwischen gesetzlichen Krankenkassen und privater Krankenversicherung fördert, anstatt den Trend in die Staatsmedizin fortzusetzen.“

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