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Nach der Flut: Warum wiedermal der Staat eingreifen muss

Fischbek in Sachsen Anhalt, letzten Samstag brach hier ein Deich. Mehrere Dörfer wurden evakuiert. Quelle: gettyimages
Fischbek in Sachsen Anhalt, letzten Samstag brach hier ein Deich. Mehrere Dörfer wurden evakuiert. Quelle: gettyimages
Das Hochwasser 2013 erreicht dieser Tage seinen Zenit. Die betroffenen Gemeinden im Norden kämpfen noch gegen die akute Bedrohung. Im Süden hingegen, wo die Pegelstände sich allmählich wieder normalisieren, sind die Gutachter schon im Einsatz. „Wir müssen davon ausgehen, dass der Schaden durchaus höher sein kann als bei der Elbe Flut 2002“, so die Einschätzung von Alexander Erdland, Präsident des Versicherungsverbands GDV.

Damals wie heute wird der Ruf nach einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden laut. 2002 prüfte der Bundestag, ob das deutsche Recht die Möglichkeit dazu bietet. Vor elf Jahren lautete die Antwort: nein. Die Einführung einer Pflichtversicherung ist nur erlaubt, wenn es um den Schutz Dritter geht, wie beispielsweise bei der Haftplicht.

Der Vorsitzende der Geschäftsführung bei der GDV, Jörg Fürstenwerth, nennt weitere Gründe gegen eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung: „Die Pflichtversicherung ist ein Feigenblatt. Sie nimmt jeglichen Anreiz für bauliche Schutzmaßnahmen.“ Letztendlich komme man also beim hypothetischen nächsten Hochwasser auf einen noch höheren (volkswirtschaftlichen) Schaden.

Am Dienstag schätzte die Rating Agentur Fitch die Summe des volkswirtschaftlichen Schadens auf rund zwölf Milliarden Euro. Die Höhe der maximalen Schadensregulierung setzt die Agentur bei nur 3 Milliarden an. Die betroffenen Haushalte und Unternehmen hätten demnach drei Viertel des entstandenen Schadens zu tragen.

Die unkalkulierbaren Konsequenzen muss jetzt der Staat abwenden. Die Gründung eines Hilfsfonds in Höhe von 8 Milliarden Euro wurde am Freitag bewilligt. Warum geht es nicht anders? Fürstenwerth sieht nur eine Alternative: „Entweder es gibt staatliche Monopole mit Zwangsversicherung oder freien Wettbewerb.“

Auch die Daten der GDV bringen keine Aufklärung: 99 Prozent der Gebäude in Deutschland seien „problemlos“ gegen Elementarschäden versicherbar, heißt es auf der offiziellen Webseite. Gerade in den betroffenen Bundesländern ist allerdings weniger als die Hälfte der Bevölkerung auch tatsächlich gegen Hochwasser versichert. Sachsen hat mit 42 Prozent die zweitbeste Abdeckung- nur Baden-Württemberg liegt weit vorn: 95 Prozent aller Gebäude sind gegen Flutschäden abgedeckt.

„Das waren staatliche Monopolanstalten“, erklärt Fürstenwerth. „Es gab keinen Wettbewerb. Nicht zuletzt deshalb sind die Märkte für Versicherungen europaweit 1994 dereguliert und Monopolanstalten abgeschafft worden. Heute ist der Abschluss einer Versicherung freiwillig. Der Wettbewerb funktioniert, davon profitieren alle Kunden.“

Fast alle. Die Verlierer der Deregulierung leben im Moment in der Zone mit der höchsten Gefahrenstufe für Hochwasserschäden. Das „Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen“- weniger sperrig: Zürs wurde 2001 von der GDV entwickelt. Es greift auf statistische Werte der Hochwasserhäufigkeit zurück und kategorisiert einzelne Adressen in der Bundesrepublik. Innerhalb der höchsten Gefährdungsklasse vier ist es seit 2002 jedoch sehr schwer geworden eine bezahlbare Versicherung abzuschließen. Viele können sich die hohe Selbstbeteiligung nicht leisten. Die einzige Ausnahme besteht in einer alten DDR-Police, die von der Allianz übernommen wurde.

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