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nach der Pensionskasse NLP „Garantiezinssenkung im Bestand Präzedenzfall für Lebensversicherer“

Rechtsanwalt Timo Gansel ist Inhaber der Berliner Kanzlei Gansel Rechtsanwälte.
Rechtsanwalt Timo Gansel ist Inhaber der Berliner Kanzlei Gansel Rechtsanwälte.
Mit der Talanx-Tochter Neue Leben Pensionskasse (NLP) hatte vor einem Monat die erste Pensionskasse angekündigt, die Verzinsung für bestehende Verträge zu ändern: Statt der vereinbarten 3,25 Prozent gilt für alle Beiträge, die von Januar 2017 an gezahlt werden, nur noch ein Garantiezins von 1,25 Prozent.

Zwei Wochen später kündigte mit der BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes auch Deutschlands größte Pensionskasse an, die Verzinsung für bestehende Verträge zu senken: Bestehende Guthaben aus bisherigen Beitragszahlungen sind zwar nicht von der Kürzung betroffen. Aber die aktuellen Beispiele zeigen, dass bestehende Garantien von Produkten zur betrieblichen Altersvorsorge auch im Bestand gekürzt werden können.

Lebensversicherer in „Manndeckung genommen“

Ähnliches dürfte auch einem Lebensversicherer in ernster Notlage drohen: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) kann zum Schutz der Versicherten gemäß Paragraf 314 Versicherungsaufsichtsgesetz garantierte Leistungen aus Lebensversicherungen absenken. Laut Bafin-Präsident Felix Hufeld wurde bereits eine zweistellige Zahl von Lebensversicherern „wegen ihrer Lage in Manndeckung genommen“.

Denn dem Druck der Niedrigzinsen dürften auf lange Sicht nicht alle Anbieter von Lebensversicherungen auf dem deutschen Markt standhalten. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer Garantezinssenkung im Bestand bei einem Lebensversicherer ist, fragten wir Timo Gansel, Berliner Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

DAS INVESTMENT.com: Inwiefern war die Nachricht über die Absenkung des Garantiezinses eines Anbieters, wie aktuell bei der die Pensionskasse NLP geschehen, angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase in der Eurozone vorhersehbar?

Timo Gansel:
Mich hat diese Nachricht wenig überrascht. Ich habe mich an den Geschäftsbericht der NLP für das Jahr 2014 erinnert, in dem für den Zeitraum 2014 bis 2019 „eine äußerst angespannte Risikosituation für die Gesellschaft, die die Erfüllung aller Verpflichtungen aus den bestehenden Versicherungsverträgen ggf. in Frage stellt" konstatiert wird. Die Warnung war so deutlich wie ihr Grund: das stetig sinkende Zinsniveau auf ein immer neues Rekordtief. In dieser Situation steht jedes Versicherungsunternehmen, wie auch Pensionskassen, vor der Frage, wie lange es seine  Verpflichtungen aus den Verträgen erfüllen kann beziehungsweise will, weil durch die Auszahlung der garantierten Zinsen Verluste produziert werden. Dann geht es nicht nur darum, wie lange kann sich das Unternehmen objektiv wie viel Verluste leisten, sondern welche Interessen welcher Gruppe sollen favorisiert werden - die des Unternehmens, der Aktionäre, der Bestandskunden, der Vermittler oder der künftigen Kunden?


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