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Nach festgelegten Kriterien Cum-Cum-Geschäfte: Bafin fragt Banken ab

Bafin-Liegenschaft in Frankfurt
Bafin-Liegenschaft in Frankfurt | Foto: Bafin/Kai Hartmann

Das Bundesfinanzministerium hat am 17. Juli ein Schreiben veröffentlicht, das erstmals klare Kriterien für den Umgang der Finanzverwaltung mit sogenannten Cum/Cum-Geschäften darlegt. Diese Kriterien ermöglichen es betroffenen Kreditinstituten, etwaige zukünftige Belastungen durch Steuernach- oder Strafzahlungen einzuschätzen.

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Um die Folgen abschätzen zu können, hat die Finanzaufsicht Bafin am Dienstag einen Fragebogen an alle deutschen Banken versandt, mit dem sie mögliche zukünftige Belastungen abfragt. Die Institute haben bis zum 20. Oktober Zeit, die Fragen zu beantworten. Sie möchte sich insbesondere ein Bild darüber machen, welche Folgen sich für die Solvenz der Banken ergeben und ob weitere bankaufsichtliche Maßnahmen erforderlich werden könnten, erklärt die Finanzaufsicht.

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