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Nach Fonds-, Versicherungs- und Derivateverband Auch Bundesregierung will Verschiebung der Mifid II-Umsetzung

In einem Positionspapier, das Bloomberg News vorliegt, moniert das Finanzministerium, dass der jüngste Vorschlag der EU-Kommission „nicht ausreicht“, um den Marktteilnehmer, Handelsplatformen und Behörden die angemessene Umsetzung der Vorschriften zu ermöglichen. Die Behörden bräuchten „ausreichend Klarheit“, insbesondere bei den technischen Details, bevor die Umsetzung in nationales Recht erfolgen könne, heißt es in dem Papier, dass die Bundesregierung in die Verhandlungen des EU-Rats der 28 EU-Regierungen eingebracht hat.

Mit der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) will Brüssel die Finanzmärkte transparenter gestalten, indem der Handel über regulierte Plattformen stattfindet und europaweit Vorschriften für den Hochfrequenzhandel eingeführt werden.

Auf Druck der Kreditwirtschaft und der Behörden hatte der für den Finanzmarkt zuständige EU-Kommissar Jonathan Hill bereits im Februar eine Änderung des ursprünglichen Zeitplans vorgeschlagen und den Termin für die Anwendung der Richtlinie um ein Jahr auf den 3. Januar 2018 verschoben. Die Frist für die Umsetzung der Vorschriften durch die nationalen Parlamente wurde allerdings nicht geändert.

Das Finanzministerium drängt nun, dass die MiFID-Richtlinie frühestens neun Monate nach der Veröffentlichung der technischen Regulierungsstandards national in Kraft tritt und dass die Kreditwirtschaft sechs Monate nach Inkrafttreten Zeit zur Einführung haben. Zuvor hatte Berlin zusammen mit 16 anderen Hauptstädten den Wunsch nach einer Verschiebung bereits in einem Schreiben an die EU-Kommission deutlich gemacht.

Die Umsetzung der MiFID-Vorschriften sei sehr komplex, weil neue Computersysteme entwickelt werden müssten, meint auch Verena Ross, geschäftsführende Direktorin der Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) am Montag im Finanzausschuss des Bundestages. Das Problem sei, dass mit dem Design der Computersysteme nicht begonnen werden könne, bevor die technischen Standards bekannt seien. Daten von etwa 300 Handelsplätzen zu rund 15 Millionen Finanzinstrumente müssten erfasst und verarbeitet werden. Wenn die EU-Kommission nicht bald Klarheit schaffe, „wird die Zeit extrem knapp“, mahnte sie.

Der zuständige Referatsleiter der EU-Kommission Tilman Lüder verteidigte dagegen am Montag den engen Zeitrahmen für die nationalen Parlamente: Bei der Vernetzung der Handeslplatformen gehe es allein um technische Logistik. Um die zu erleichtern, habe die EU-Kommission der Kreditwirtschaft bereits mehr Zeit für die Anwendung eingeräumt. Die Umsetzung in nationales Recht solle dagegen entsprechend dem Zeitplan zügig voranschreiten, um Rechtssicherheit zu schaffen. Sollten die EU-Regierungen allerdings in den laufenden Verhandlungen eine Verlängerung der Implementierung vereinbaren, wäre dies „sachgerecht“.

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