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22.12.2008 13:01
Rubrik: Berater

Regierung will Finanzvertrieb an die Kette legen

Eine aktuelle Studie des Bundesverbraucherministeriums (BMELV) sieht erheblichen Reformbedarf beim Vertrieb von Finanzdienstleistungen. Die Studie empfiehlt unter anderem die Sonderregelungen für Vermittler von Investmentfonds und geschlossenen Fonds im Hinblick auf die Regulierung im Kreditwesengesetz (KWG) und dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) abzuschaffen.

Die Studie „Anforderungen an Finanzvermittler – mehr Qualität, bessere Entscheidungen“ wurde vom BMELV bereits im Juni 2007 in Auftrag gegeben und von dem Forschungs- und Beratungsunternehmen Evers und Jung erstellt. Sie untersucht, wie durch Regulierung und Anreizsetzung die Beratungsqualität in der Vermittlung von Versicherungen, Kapitalanlagen und Krediten verbessert werden kann.

Kaum Sicherheitsgewinn für Verbraucher
Laut Studie hätten die zuletzt umgesetzten Regulierungen der Versicherungsvermittlerrichtlinie und der Finanzmarktrichtlinie Mifid eine paradoxe Situation erbracht: Sie führten zu großem Aufwand für die Anbieter bei eher geringen Sicherheitszugewinnen für die Verbraucher.

Grund dafür sei unter anderem, dem Verbraucher würden „immer mehr Informationen zugesprochen und geliefert, aber keine Instrumente, Förderungen oder Regulierungen, wie er damit umgehen kann. Mehr Produktinformationen bedeuten hierbei nicht mehr Beratungsqualität und Handlungssicherheit.“ Es solle daher ein konsistentes Finanzdienstleistungsrecht angestrebt werden, zuvor aber die Ziele in einem neuen Leitbild gesichert werden.

Verschiedene Möglichkeiten und Notwendigkeiten würden sich anbieten, so Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. Die Verbesserung der Haftungssituation durch eine Umkehr der Beweislast zu Gunsten der Anleger sowie die Strukturen des Vertriebs von Finanzprodukten gehörten auf den Prüfstand.

Eingriff in Anreizstrukturen für Vertrieb
So könne laut Studie beispielweise in das Provisionsmodell eingegriffen werden, und die Abschlussprovision auf maximal 50 Prozent der Vergütung gedeckelt werden. Damit wären Bestands- und Abschlussprovision gleichgestellt und es stünde nicht mehr nur ein schneller Abschluss im Vordergrund, so die Autoren.

In den Niederlanden sei ein solches Gesetz bereits ab 2009 in Kraft. Das Ministerium könne außerdem einen Beitrag leisten, Honorarberatung in Deutschland zu etablieren, zum Beispiel mit Informationskampagnen und Zuschüssen oder steuerlichen Anreizen für Verbraucher, die eine Honorarberatung nutzen.

Die Autoren der Studie empfehlen auch, den Rechtsrahmen für die Finanzvermittlung zu vereinheitlichen, die kurze kapitalmarktrechtliche Verjährungsfrist (maximal drei Jahre) an die allgemeine zivilrechtliche Verjährungsfrist (maximal zehn Jahre) anzupassen.

Weg mit Sonderregelungen
Weitere Vorschläge betreffen legislative Maßnahmen. Der Sonderstatus für Investmentfondsvermittler und Vermittler von geschlossenen Fonds, die bislang nicht unter die Regulierung der Mifid fallen, solle abgeschafft werden. Konkret wird empfohlen, Paragraf 2 VI Nr. 8 KWG zu streichen. Damit unterlägen Investmentfondsvermittler als Finanzdienstleistungsinstitute einer entsprechenden Erlaubnispflicht nach KWG.

Vermittlervertriebe wären nach der ebenfalls empfohlenen Streichung von Paragraf 2a Nr. 7 WpHG Wertpapierdienstleistungsunternehmen und müssten sich nach den dafür geltenden Wohlverhaltensregeln ausrichten. Entsprechendes gelte für Vertriebe von geschlossenen Fonds, falls die geschlossenen Fonds als Wertpapiere eingestuft würden.

Diskussion mit Betroffenen erwünscht
Bundesverbraucherministerin Aigner erklärte: „Ich möchte die betroffenen Kreise ausdrücklich ermuntern, sich an der Diskussion über die Ergebnisse der Studie und die erforderlichen Konsequenzen zu beteiligen.“ Das Bundesverbraucherministerium will im März 2009 in Berlin zu einer entsprechenden Veranstaltung einladen.

Link zur Studie

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