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06.11.2009 12:17
Rubrik: Berater

Verbraucherzentrale versus ING Diba: Sicherheitslücke oder angemessene Maßnahme?

Quelle: Fotolia

Wer Namen und Kontonummer eines Kunden kennt, kann auf einfachste Weise dessen ING-Diba-Konto stilllegen. Dies offenbarte ein Test von Direktbanken der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Im September hatten sich die Verbraucherschützer der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) das Einverständnis eines Kunden der Direktbank ING Diba beschafft, der zuvor sein Tagesgeld-Guthaben auf wenige Euro reduziert hatte. Ausgerüstet allein mit dessen Namen und Kontonummer wurde der Kunde an der Hotline als verstorben gemeldet.

Fingierte Todesmeldung nicht überprüft

Binnen weniger Tage waren Tagesgeld-Konto und Wertpapier-Depot für den Kunden tot. Von der Hotline ging die mündliche Meldung an die Nachlassabteilung, die daraufhin das Ende der Zugriffsmöglichkeit vollzog.

Laut Verbraucherzentrale wurden dabei keine Nachweise gefordert – weder die Pin fürs Telefon-Banking verlangt, noch Sterbeurkunde oder Erbschein gefordert, geschweige denn die Identität des Anrufers überprüft. Die Angabe eines Phantasie-Namens und einer Phantasie-Adresse reichte aus.

Die ING Diba wies die Kritik der Verbraucherzentrale mit Nachdruck zurück. Es handele sich nicht um eine Sicherheitslücke, sondern eine Sicherheitsmaßnahme, die eingeführt worden sei, damit niemand im Todesfall unberechtigt über das Konto verfügen kann.

Im Zweifel für die Sicherheit

„Wir machen das Konto bei einer Todes-Meldung vorsorglich dicht“, sagte ING-Diba-Pressesprecher Thomas Bieler gegenüber DAS INVESTMENT.com. Im Nachgang werde dies natürlich anhand von entsprechenden Dokumenten überprüft. Ein fingierter Todesfall sei bislang noch nicht vorgekommen, so Bieler, der durch den „blöden Scherz“ der Verbraucherzentrale nun Nachahmer-Effekte befürchtet.

Von: Oliver Lepold

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Thomas , 06-11-09 19:18:
Alle Sparkassen und Volksbanken sperren Konten aufgrund von simplen Todesanzeigen in der Tagespresse, die sie selbst täglich dahingehend kontrollieren. Hier auf die Diba einzudreschen, ist ja wohl am Thema vorbei.
Alex erberechtigt, 07-11-09 02:55:
... und bis die tatsache des tatsächlichen ablebens des konoinhabers geklärt ist, bereichert sich ein dritter - das mit der sperre macht schon sinn - auch wenn der ein oder andere verbraucherschützer dies so nicht wahrhaben kann oder will... ich sehe das eher als "maßnahme zum bestandsschutz" ungeachtet der tatsache, dass hier missbrauch getrieben werden kann...
Alex erberechtigt, 07-11-09 03:02:
.... und den nachahmereffekt befürchte ich in diesem fall auch... frei nach dem motto "wir haben da was gefunden, was man imitieren kann - zur allgemeinen belustigung"

alle fordern 100%ige sicherheit der konten - und in diesem fall ist man bereit abstriche zu fordern - lächerlich.... über schadenersatz und kulanzen kann und wird man sich im falle eines missbrauchs sicherlich einigen...
Guido , 07-11-09 10:55:
Auch ich bin Kunde einer Direktbank und mir ist es 1.000 Mal lieber, wenn es solche "Sicherheitssperren" gibt, als das Unbefugte mit auf mein Konto zugreifen könnten.
M. , 08-11-09 12:36:
Geht doch noch viel einfacher: Man melde sich online mit der Kontonr. eines anderen an und gebe 3 mal hintereinander eine ausgedachte PIN an -> Sperre
ulla , 09-11-09 23:33:
...sehr hier auch er das Poblem das Scherzbolde durch diesen artikel erst auf die Idee gebracht werden.
Wer kommt denn sonst auf sowas ?Insgesamt denke ich, besser 1 mal zu viel gesperrt als Geld weg

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