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11.03.2010 15:10
Rubrik: Berater

Wie teuer Kalt-Akquise werden kann

Thomas Sassenberg,
SBR Rechtsanwälte

Das Cold Calling, Anrufe ohne Einwilligung bei potenziellen Kunden, ist in Deutschland untersagt. Wie teuer eine Missachtung werden kann, zeigen jüngste Fälle, in denen die Bundesnetzagentur eingeschritten ist.

Leserfrage: In den Medien wird zunehmend über unzulässige Werbeanrufe berichtet. Welche Sanktionen habe ich zu befürchten, wenn ich im Rahmen des Finanzvertriebes unzulässige Werbeanrufe einsetze? Paul Kortler, per E-Mail

Experte Thomas Sassenberg, Rechtsanwalt der Kanzlei SBR Schuster
Berger Bahr Ahrens Rechtsanwälte
in Hamburg, antwortet:

Liegt ein unzulässiger Anruf vor, so können Sie von Mitbewerbern und Verbänden sowie den Betroffenen abgemahnt werden. Neben der Abmahnung können diese im Einzelfall auch Schadenersatz geltend machen.

Relativ neu ist die Möglichkeit, dass bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen gegenüber Verbrauchern eine Geldbuße in Höhe von bis zu jeweils 50.000 Euro von der Bundesnetzagentur festgesetzt werden kann.

Die von Ihnen angesprochene Medienberichterstattung führt dazu, dass der Bundesnetzagentur eine Vielzahl von Fällen gemeldet wird. Alleine von Juli 2009 bis Dezember 2009 sind dort über 28.000 Beschwerden eingegangen.

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Auch ist ein restriktives Einschreiten der Bundesnetzagentur zu beobachten. So wurden allein im Dezember 2009 und im Januar 2010 in insgesamt neun Verfahren Bußgelder in einer Gesamthöhe von 500.000 Euro auferlegt. Die Bundesnetzagentur sieht in den Bußgeldern auch eine generalpräventive Wirkung, welche im Rahmen der Festsetzung berücksichtigt wird.

Gleichfalls mit einer Geldbuße belegt werden kann die Unterdrückung der Rufnummernanzeige oder deren fehlerhafte Anzeige. Hier beläuft sich die möglich Geldbuße auf 10.000 Euro. Hinzu kommen jeweils auch noch die Kosten des Verfahrens, sodass sich schnell eine sehr hohe Geldbuße summieren kann.

Insofern sollten Sie bei der Umsetzung Ihres Direktmarketing-Konzepts unbedingt die rechtlichen Rahmenbindungen beachten und diese bereits bei der Planung einbeziehen.

Von: Oliver Lepold

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