Neue Regeln für Anlageberater: Umkämpfte Standpunkte
Politiker fragen, Experten antworten – ein sinnvolles Prinzip. Wenn es jedoch um die Finanzberatung geht, sind sich die Fachleute, je nach Lobbyzugehörigkeit, alles andere als einig: Sachverständige aus Bankenverbänden, Verbraucherzentralen und Ministerien diskutierten heute in Berlin in einer Anhörung über „Verbraucherschutz und Finanzmärkte“. Es steht viel für die Branche auf dem Spiel: Die kompletten Strukturen des Finanzvertriebs in Deutschland werden derzeit kritisch hinterfragt.
Die aktuelle Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des gleichnamigen Ministeriums (BMLEV) geht zurück auf 56 Fragen, die von den Bundestagsabgeordneten aus den Fraktionen zum Thema „Verbraucherschutz und Finanzmärkte“ gestellt wurden, die sich unter anderem mit dem Vertrieb offener und geschlossener Fonds im Hinblick auf den Verbraucherschutz beschäftigen. Der Fragenkatalog wurde im Dezember 2008 an Bankenverbände, Verbraucherzentralen, die Stiftung Warentest und Sachverständige zur Beantwortung übermittelt.
Nicht eingeladen
Die Vertreter der unabhängigen Finanzdienstleister standen nicht auf der Empfängerliste und saßen daher heute lediglich auf der Besuchertribüne. Auch Vertreter der Fondsbranche oder der Versicherungswirtschaft wurden nicht eingeladen. Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen, der Votum-Verband der unabhängigen Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa und der Verband Geschlossene Fonds VGF gaben dennoch zuvor unaufgefordert ihre Stellungnahmen ab. Diese sind auf der Homepage des Bundestags (Link am Ende des Artikels) einzusehen.
„Die heutige Runde geht an die Verbraucherschützer“, zieht Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW, gegenüber DAS INVESTMENT.com ein Fazit. Sie haben emotionaler argumentiert, und die Vertreter der Banken seien mehrfach nicht faktensicher gewesen. Die Veranstaltung, in der geladene Experten kurze Eingangsstatements referierten und im Anschluss von den anwesenden Bundestagsfraktionen befragt werden konnten, sei mehr eine Art Stimmungserhebung als eine konkrete Diskussion gewesen. „Der unabhängige Berater kam eigentlich nur am Rande vor und dabei schwang dann meist immer noch ein schemenhaftes Pauschalbild eines Drückers an der Haustür mit“, bedauert Rottenbacher.
Neue Regulierungsrunde
Klar ist: „Die große Koalition möchte auch den Vertrieb von Kapitalanlagen und Finanzierungen regulieren“, beschreibt Rottenbacher die derzeitige politische Diskussion. Es stehe zu erwarten, dass an Anlage- und Finanzierungsvermittler zukünftig ähnliche Anforderungen gestellt werden, wie dies im Bereich der Versicherungsvermittlung bereits eingeführt sei. Dies betreffe Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, Dokumentations- und Informationspflichten, Register und Qualifikationsanforderungen.


























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