Warum Tippgeber nicht vermitteln dürfen
Leser fragen – Experten antworten auf DAS INVESTMENT.com: Darf ein nicht registrierter Tippgeber mittels einer geschickten Kooperation mit einem registrierten Versicherungsmakler oder Mehrfachvertreter weiterhin Versicherungen vermitteln?
Leserfrage: „Ich habe bis Ende 2008 Versicherungen vermittelt. Seit Januar brauche ich hierfür eine Erlaubnis. Das ist aber mit hohem Aufwand und Kosten verbunden. Meine Frage: Kann ich auch als erlaubnisfreier Tippgeber mit einem registrierten Makler oder Mehrfachvertreter zusammenarbeiten, der meine Verträge unterschreibt und einreicht?“ (Ludwig Harder)
Experte Frank Rottenbacher, Vorstand AfW Bundesverband Finanzdienstleistung antwortet: Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wollen Sie an Ihrer vermittelnden Tätigkeit kaum etwas ändern. Sie akquirieren die Kunden, übernehmen die Datenaufnahme und beraten. Lediglich die Unterschrift auf dem Vertrag lassen Sie durch einen Erlaubnisinhaber durchführen. Davon rate ich dringend ab.
Es ist zwar richtig, dass Sie als Tippgeber keine Erlaubnis nach Paragraf 34d Gewerbeordnung benötigen. Der Rahmen Ihrer Tätigkeit ist jedoch sehr begrenzt: Sie dürfen Kontakte herstellen und die Daten beim Kunden aufnehmen – mehr nicht. Konkretisierungen auf ein bestimmtes Produkt sind nicht erlaubt. Es gilt der Grundsatz: Tippgeber dürfen während ihrer Tätigkeit beim Kunden nicht wissen, was dieser am Ende für einen Vertrag abschließen wird.
Für die Beratung beziehungsweise Vermittlung benötigen Sie eine Erlaubnis gemäß Paragraf 34d. Ansonsten begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Auch haben Sie keinerlei Schutz durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH). Sollte es zu Schadenersatzansprüchen der von Ihnen betreuten Kunden kommen, wird die VSH des Erlaubnisinhabers grundsätzlich die Zahlung verweigern oder Sie als Tippgeber persönlich in Regress nehmen.
Sie gehen somit ein existenzielles Risiko ein, nur um die Gebühr für die Erlaubniserteilung zu sparen. Das ist Harakiri – und verhindert, dass sich die Branche professionalisiert und ein besseres Image erhält.


























1) Wird der Vermittler, der die Unterschrift leistet, nicht auch haftbar und begeht eine Ordnungswidrigkeit?
2) Wo sind solche Verhaltensweisen anzuzeigen, bei der BaFin oder woanders?
Besten Dank
Walter Benda
Eine Ordnungswidrigkeit begeht der Paragraf-34-Inhaber nicht. Dafür hätte dieser „Tatbestand“ im Gesetz aufgeführt sein müssen. Ist er aber nicht. Es kann aber sein, dass er durch das Einschalten von „Strohmännern“ die Zuverlässigkeit verliert. Zu den Problemen mit der VSH hatte ich ja schon Stellung genommen.
Leider ist die Versicherungsaufsicht in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Manchmal liegt sie bei der IHK, manchmal beim Gewerbeamt. Manchmal ist eine Regelung wohl leider noch zu treffen. Der AfW fordert hier schon lange, eine bundeseinheitliche Regelung zu finden und diesen unsäglichen Flickenteppich abzuschaffen. Die BAFin aber hat mit der Versicherungsaufsicht nichts zu tun. Und das Register beim DIHK ist eben nur ein Register, das keine Beschwerden o.ä. annimmt.
Gibt es die Möglichkeit Schadensersatzansprüche zu stellen? Wenn ja, gegen wen?
Uns wurden mehrere Verträge 2008 vermittelt (Tippgeber hat auf der Arbeitsstelle meines Freundes beraten und die Verträge geschlossen) und ein zugelassener Versicherungsvertreter unterschrieben (den wir nie gesehen haben). Dies haben wir erst später festgestellt, da uns die Unterlagen nie ausgehändigt wurden. Dabei wurde uns sogar ein Beratungsprotokoll untergeschoben, was wir aber nie durchgegangen sind. Es hieß, dass wir alles unterschreiben sollen und er (Tippgeber) uns dann die Verträge ausfüllt und nachher als Kopie überlässt... was aber nie geschehen ist. Das einzigste, was wir haben ist eine gefälschte Visitenkarte des "Tippgebers".
Die Beratungsprotokolle sind nachweisbar "gefälscht", d.h. diese wurden nach unseren Unterschriften ausgefüllt und entsprechend angepasst.
Meine Anfrage muss nicht veröffentlicht werden, aber für eine Antwort wäre ich dankbar.
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