Finanzvertrieb: „Mit Fachvorträgen leichter Verträge abschließen“
Steuerberater Jürgen Maifarth empfiehlt Finanzberatern in Zeiten der Finanzmarktkrise neue Wege bei der Kundengewinnung zu gehen. Sein Credo: Neutrale und nicht verkaufsorientierte Fachvorträge leisten dabei gute Dienste.
Die Finanzkrise und die daraus resultierenden schlechten Nachrichten in Presse, Funk und Fernsehen haben das Vertrauen vieler Bürger in die Finanzberatung geschädigt oder zerstört. Berater und Vermittler leiden zudem auch an der zunehmende Gesetzesflut, die die Beratung und den Vertrieb eigentlich nicht blockieren sollte. Sie tut es aber dennoch, denn rechtliche Regelungen hemmen das wirtschaftliche Handeln in Sachen Aktivität und Effizienz.
Vereinfacht ausgedrückt: Gesetzliche Verbote und Gebote sind der Entfaltung des unternehmerischen Handelns abträglich, auch wenn Sie etwas Positives bezwecken und erreichen sollen oder können. Der Vertrieb muss weitergehen – trotz Versicherungsvermittlerrichtlinie (VVR), Finanzmarktrichtlinie Mifid, der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes VVG, der VVG-Informationsverordnung usw. Tut er es nicht, wird ein Teil der Vertriebler auf der Strecke bleiben.
Damit es nicht soweit kommt, rege ich aus meiner Erfahrung an: Informieren Sie Ihre Alt- und Neukunden, ohne den Verkaufsgedanken in den Vordergrund zu stellen. Sie haben die große Chance, gemeinsam mit den Altkunden und auch mit Neukunden deren brennendstes Problem zu lösen, nämlich die in der Zukunft entstehenden Rentenlücken über Information und dann mit dem Abschluss einer steuerfinanzierten Altersvorsorge in der Erwerbsphase abzumildern oder zu eliminieren.
Steuerliche Fragen im Blickpunkt
Die steuerlichen Möglichkeiten lassen sich sehr sinnvoll bei abgebrochenen Lebensarbeits- oder auch Rentenbiografien mit Abfindungen einsetzen, um Steuerzahlungen im Vorfeld zu vermeiden oder im Nachhinein über Erstattungen in Sparbeiträge zur Altersvorsorge umzuwandeln.
Hierzu bieten sich vor allen Dingen Investitionen in der ersten Schicht (Basisversorgung) und der zweiten Schicht (Riester-Rente und betriebliche Altersvorsorgung (Paragraf 3 Nr. 63 EStG - Neuzusage und Paragraf 40b EStG - Altzusage) an. Auch sollten Renten aus der dritten Schicht mit der günstigen Ertragsanteilsbesteuerung (18 Prozent ab Renteneintrittsalter 65 Jahre) in die Überlegungen einbezogen werden.


























Oh - da wäre ich gern mal Mäuschen um mir die (hoffentlich existierenden) Beratungsdokumentationen einmal anzuschauen - ALLE ... ;-)!
Udo Rummelt
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