EdW hebt Sonderbeitragsbescheide im Fall Phoenix auf
Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) hat die 2007 erlassenen Sonderbeitragsbescheide mit Bescheid vom 20. März 2009 aufgehoben und bereits gezahlte Sonderbeiträge zurückerstattet.
Damit ist die langwierige Ungewissheit der EdW-Zwangsmitglieder, in welcher Höhe sie zu Sonderbeiträgen zur Regulierung des von ihnen nicht zu verantwortenden Falls Phoenix herangezogen werden sollen, vorerst beendet. Der zur Entschädigung der geprellten Anleger erforderliche Betrag wird vorerst über einen Kredit der Bundesrepublik an die EdW gedeckt.
Von der spektakulären Pleite der Wertpapierhandelsbank Phoenix Kapitaldienst im März 2005 waren 30.000 Anleger betroffen. Das Unternehmen bot Anlegern die Anlage von Geldern in Optionsgeschäften – diese wurden jedoch wenn überhaupt nur zum Teil durchgeführt, ein Großteil floss in ein betrügerisches Schneeballsystem. Der Schaden wird auf bis zu 600 Millionen Euro geschätzt.
Die EdW war nicht auf derartige Schäden ausgelegt und erhielt im Dezember 2008 einen 128-Millionen-Euro-Kredit vom Bund, nachdem sich viele der im Rahmen einer obligatorischen Mitgliedschaft angeschlossenen Finanzdienstleister geweigert hatten, die exorbitanten Sonderzahlungen zur Entschädigung der Phoenix-Anleger zu leisten.
Zuletzt war die Sonderbeitragserhebung durch Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. September 2008 gestoppt worden, da erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestanden hatten. Die laufenden Widerspruchsverfahren und Klageverfahren gegen die Sonderbeitragsbescheide haben sich mit der aktuellen Entscheidung der EdW erledigt.
Der Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW, zu dessen Mitgliedern über 20 betroffene Finanzdienstleistungsinstitute zählen, begrüßte die Entscheidung der EdW. Eine endgültige Klärung des gesamten Entschädigungskomplexes steht jedoch noch aus. So erscheint es laut AfW möglich, dass über eine Änderung der Beitragsordnung und eine erhebliche Erhöhung der regulären Beiträge letztlich doch noch die in der EdW zusammengefassten Unternehmen für das kriminelle Verhalten Einzelner einstehen müssen.
Norman Wirth, Geschäftsführender AfW-Vorstand: „Wir erwarten, dass seitens des Bundes umgehend ein tragfähiges und risikogerechtes Anlegerentschädigungssystem geschaffen wird. Dieses muss gleichermaßen die Interessen der Anleger wie auch der Finanzdienstleistungsinstitute berücksichtigen." Der AfW fordere Konsequenzen aus dem Aufsichtsversagen im Fall Phoenix. Unter anderem sei eine Zusammenlegung von Entschädigungseinrichtungen denkbar.


























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