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26.02.2009 11:17
Rubrik: Berater

EdW zahlt erste Entschädigungen an Phoenix-Anleger

Quelle: Fotolia

Fast vier Jahre nach der Insolvenz der Investmentgesellschaft Phoenix Kapitaldienst können die ersten Gläubiger langsam aufatmen. Man habe damit begonnen, die ersten Teilentschädigungen auszuzahlen, teilte die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) auf ihrer Internetseite mit. Von den knapp 28.000 geprellten Anlegern, deren Forderungen insgesamt 600 Millionen Euro betragen, seien bislang mehrere Hundert entschädigt worden.

In den nächsten 2,5 Jahren sollen nach EdW-Angaben Teilkompensationen in Höhe von 128 Millionen Euro ausgezahlt werden. Rund 45 Millionen davon will die Gesellschaft bereits 2009 auszahlen. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, wurde dies durch einen Kredit des Bundes an die mit dem Fall Phoenix finanziell überforderte Entschädigungseinrichtung möglich gemacht.

Aus der Insolvenzmasse dürfen hingegen keine Ausschüttungen an die Anleger vorgenommen werden. Das entschied das Landesgericht Frankfurt/Main bereits am 29. Oktober 2007, indem es den Insolvenzplan der Investmentgesellschaft kippte. Die daraufhin von dem Phoenix-Insolvenzverwalter Frank Schmitt bei dem der Bundesgerichtshof (BGH) eingelegte Beschwerde wurde mit Beschluss vom 5. Februar 2009 abgewiesen.

Wie die Rechtsanwaltsgesellschaft für Insolvenzverwaltung Schultze & Braun mitteilte, sollte mit dem Insolvenzplan „eine schnelle Ausschüttung von 200 Millionen Euro auf rechtssicherer Grundlage“ erreicht werden. Mehr als 90 Prozent der Gläubiger hätten im Erörterungs- und Abstimmungstermin am 19. April 2007 dem Insolvenzplan zugestimmt, so die Rechtsanwaltsgesellschaft weiter. Die BGH-Richter dagegen sehen es in ihrer Begründung als erwiesen an, dass Gläubiger durch diesen Plan im Vergleich zu einem Regelinsolvenzverfahren benachteiligt worden wären.

Der Gläubigerausschuss der Phoenix wird morgen über das weitere Vorgehen beraten. Insolvenzverwalter Frank Schmitt will sich Anfang nächster Woche konkret dazu äußern.

 

 

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