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11.05.2010 10:58
Rubrik: Berater

Im Schattenmarkt des Anlegerschutzes: Vorsicht vor Textbausteinen

Quelle: Fotolia

Massenschäden bei fehlgeschlagenen Anlageprodukten führen im Haftungsfall oft zu pauschal formulierten Klagen voller Textbausteine. Viele Gerichte reagieren auf solche „Copy-and-paste“-Anlegerklagen zunehmend gereizt. Was dabei zu beachten ist und wie Berater davon profitieren können, zeigt Fachanwalt Thomas Zacher, Kanzlei Zacher & Partner in einem Beitrag für DAS INVESTMENT.com.

Anlegerschutz ist – jüngst unterstützt durch den „Turbo“ Finanzkrise – längst zu einem eigenen Markt mit verschiedenen Beteiligten und Interessengruppen geworden. Schon die Struktur der Finanzprodukte ist für Laien oft schwer durchschaubar. Auch rund um die Betreuung tatsächlich oder vermeintlich geschädigter Anleger hat sich ein Markt entwickelt, dessen Strukturen nicht immer transparent erscheinen.

Auch hier gibt es „Trendprodukte“: Standen bis vor kurzem geschlossene Medienfonds im Zentrum des Interesses, so wurden es mit der Finanzkrise Zertifikate und Derivate, über die besonders öffentlichkeitswirksam gestritten wurde. Derzeit mehren sich die Stimmen, welche in Schiffsfonds ein zukünftig lohnendes Objekt sehen, welches im Zuge der noch nicht überstandenen weltwirtschaftlichen Spannungen und der damit einhergehenden Volatilität der Charterraten ein Problemfall werden könnte.

Anlegerschutzkanzleien kämpfen um Klienten

Selbst die derzeit noch heiß diskutierte Problematik der offenen und verdeckten Provisionen ist dem Schattenmarkt des Anlegerschutzes nicht fremd. Auch dort wird bei einigen Fonds von Provisionen, Mengenrabatten und Vergütungen für Adressdateien zwecks Zuführung geschädigter Anleger berichtet. Sogar der offene Kampf um Marktanteile scheint in einigen Fällen schon ausgebrochen zu sein, wie „offene Briefe“ von im Anlegerschutz tätigen Kanzleien, welche das Verhalten ihrer Konkurrenz anprangern, zeigen.

Konkurrenz belebt das Geschäft, könnte man meinen. Auch hier gilt aber wie in der freien Wirtschaft selbst, dass ein überhitzter Markt letztlich allen Marktteilnehmern schadet. Nicht nur die geschädigten Anleger, welche manchmal aufgrund falscher Versprechungen gutes Geld schlechtem hinterherwerfen, sondern auch Vermittler und Berater sind die Verlierer. Denn sie müssen Zeit und Geld zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen aufwenden, selbst wenn diese sich im Nachhinein als unberechtigt herausstellen.

Auch die Richterschaft der unteren Instanzgerichte reagiert inzwischen „genervt“, wenn sie sich durch – vermeintlich – findige Anlegerschutzanwälte missbraucht sieht.

Für Anleger wie Finanzdienstleister stellt sich dabei oft die Frage, wie er die Spreu vom Weizen derer unterscheiden kann, welche ihnen bei Durchsetzung oder Abwehr seiner Ansprüche unterstützen sollen. Dies ist – wie bei einem Arzt – nicht immer einfach, da die fachliche Qualifikation als solche oftmals schwer zu beurteilen ist. Gewisse Mindestkriterien wie objektiv nachgewiesene Fachkenntnisse und Erfahrungen, zum Beispiel durch den Fachanwaltstitel Bank- und Kapitalmarktrecht, können eine erste Orientierung sein.

Pauschalhonorare und Textbausteine

Auch die Reputation, die Bekanntheit und der Internetauftritt sowie sonstige Medienpräsenz spielen oftmals eine Rolle. Dabei sind die letztgenannten Kriterien oftmals bereits ambivalent. Vielfach wird von Kanzleien und anderen Anlegerschützern berichtet, welche einen exzellenten Internetauftritt und ein publikumswirksames Auftreten ihrer Hauptakteure vorweisen können. Bei „Großschadensfällen“ sind sie rasch mit Lösungsansätzen präsent und die Mandatsübernahme erfolgt unproblematisch, oftmals gegen ein Pauschalhonorar.

Nicht immer hält diese Begeisterung an. Der vermeintlich versierte Anwalt ist auch nach Wochen noch mehr mit der Neuakquisition gleichartiger Fälle – damit sich sein Pauschalangebot auch rechnet – als mit der eigenen Bearbeitung des eigenen Falls beschäftigt oder lässt die Angelegenheit de facto dann standardisiert von nachgeordneten Mitarbeitern aufgrund vorgefertigter Textbausteine bearbeiten.

Von: Thomas Zacher

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