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12.10.2009 11:31
Rubrik: Berater

Phoenix und kein Ende - Unabhängige Vermögensverwalter: „EdW-Beitragsbescheide sind unverhältnismäßig“

Nero Knapp, VuV

Rund 600 Millionen Euro Schaden entstand 2005 durch die spektakuläre Pleite der Phoenix Kapitaldienst. Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), in der Finanzportfolioverwalter und Wertpapierhandelsbanken Zwangsmitglieder sind, ächzt unter dieser Belastung. DAS INVESTMENT.com befragte dazu Dr. Nero Knapp, Justitiar des Verbandes der unabhängigen Vermögensverwalter (VuV).

DAS INVESTMENT.com: Im August 2009 wurde eine neue Beitragsverordnung der EdW im Bundesgesetzblatt verabschiedet. Wie geht es nun weiter?

Nero Knapp
: Es gilt ein völlig neues Beitragsrecht. Nach einer unverhältnismäßig kurzen Frist mussten alle EdW-Mitglieder bis Mitte September Angaben zu ihrer Geschäftstätigkeit einreichen, zum Beispiel den Umsatz. In der zweiten Oktoberhälfte sollen dann Jahresbeitragsbescheide versendet werden. Die neuen Beiträge werden exorbitant um das 3,5-fache angehoben, also eine Steigerung um 350 Prozent. Das finden wir nicht in Ordnung.

DAS INVESTMENT.com
: Woran begründet sich Ihre Kritik?

Knapp
: Der Gesetzgeber hat zwar eine neue Beitragsverordnung angeregt, aber auch gesagt, bei der Bemessung der Beiträge sei das Risikoprofil der EdW-Mitglieder zu berücksichtigen. Das ist nicht ausreichend erfolgt. Je nach Art der Lizenz gab es zwar schon zuvor unterschiedliche Quoten in Höhe von 0,35 bis 2,2 Prozent der Erträge aus Wertpapiergeschäften. Nun wird einfach in allen Segmenten pauschal erhöht, und zwar auch bei denjenigen Unternehmen, die gar keine Kundengelder in Besitz nehmen dürfen und damit keinen Schadenfall auslösen können.

DAS INVESTMENT.com
: Warum ist das ungerecht?

Knapp
: Hintergrund ist, dass die EdW erhöhte Jahresbeiträge braucht, um den Phoenix-Schaden zu bezahlen. Wenn nun aber die Jahresbeiträge 2009 dafür verwendet werden, ist das insbesondere für neue Lizenzinhaber völlig unverständlich. Warum soll ein 2007 gegründetes Finanzdienstleistungsinstitut für Schäden der Vergangenheit bestraft werden? Hinzu kommt, dass seit der Feststellung des Entschädigungsfalles im Jahre 2005 zahlreiche Großzahler aus der EdW ausgeschieden sind und sich damit der Anteil der Institute drastisch erhöht, die nicht die Möglichkeit haben, der EdW zu entfliehen.

DAS INVESTMENT.com: Aber es gibt doch Möglichkeiten, wie man einen Rabatt auf den Jahresbeitrag erhält?

Knapp
: Der Beitrag sinkt hypothetisch um maximal 15 Prozent, wenn der Finanzdienstleister über eine Vertrauensschadenversicherung verfügt. Diese sichert ihn ab, falls Mitarbeiter in die Kasse des Kunden oder Vertrauenspersonen in die eigene Kasse des Instituts greifen. Mir konnte noch niemand erklären, warum ich deswegen weniger bezahlen muss, weil eine Versicherung mein eigenes Geld absichert. Hinzu kommt: Im Übrigen scheint es am Markt keine Versicherung zu geben, die genau das Risiko für Vermögensverwalter absichert, dass der Gesetzgeber verlangt. Zumindest haben wir noch keine anderslautenden Erkenntnisse aus der Branche vorliegen.

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