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25.05.2009 09:30
Rubrik: Berater

Wie man Qualität bei Honorarberatern erkennt

Ulf Niklas, Niklas & Lehmann

Leser fragen – Experten antworten in DAS INVESTMENT.com: Wie teuer ein Honorarberater sein darf und man sichergeht, dass keine versteckten Provisionszahlungen fließen.

Leser-Frage: Gibt es analog dem bei den Industrie- und Handelskammern geführten Versicherungsvermittlerregister ein ähnliches öffentliches Verzeichnis für Honorarberater? Woran erkenne ich einen reinen Honorarberater, der keine versteckten Provisionen von Produktgebern annimmt? Wie hoch darf ein Honorar üblicherweise sein? (Holger Dressler)

Experte Ulf Niklas, Gesellschafter des Finanzplanungsbüros Niklas & Lehmann; Sprecher der jüngst gegründeten bundesweiten Initiative für qualifizierte und unabhängige  Honorarberater (DAS INVESTMENT.com berichtete) antwortet:

Ein öffentliches Verzeichnis für Honorarberater gibt es leider noch nicht. Unsere bundesweite Initiative der qualifizierten und unabhängigen Honorarberater tritt für ein solches Verzeichnis ein – und darüber hinaus für einen Bezeichnungsschutz des Honorarberaters.

Reine Honorarberater sind noch der Ausnahmefall in der deutschen Beratungslandschaft. Lassen Sie sich deshalb im Beratungsvertrag oder in der schriftlichen Beauftragung den Ausschluss sonstiger Vergütungen zusichern. Der Passus könnte wie folgt lauten: „Als  Honorarberater versichern wir ausdrücklich, dass wir für unsere Dienstleistungen keinerlei zusätzliche Vergütungen in Form von Provisionen, Kickbacks und sonstigen Vergütungen von Produktanbietern oder anderen Dritten in Erfüllung dieses Vertrages erhalten.“

Verstößt Ihr Honorarberater gegen diese Auflage, können Sie einen Schadensersatzanspruch geltend machen. Materiell sollte die Arbeit Ihres
Honorarberaters mit der Erstellung seines Gutachtens und seiner Empfehlungen enden; die Umsetzung (Kontoeröffnung, Produktabschluss) übernehmen ausschließlich Sie und können damit sicherstellen, dass es sich um keine
vermittelten Anlageprodukte handelt.

In der Regel erfolgt die Berechnung des Beratungshonorars über den Stundensatz und erforderlichen Zeitaufwand. Als Kunde sollten Sie das Gesamthonorar auch ins Verhältnis zu möglichen Einsparungen bei den Produktkosten setzen. Letztere zeigt Ihnen ein reiner Honorarberater gerne auf; schließlich ist es Grundlage seines Beratungsmodells. Ein üblicher Stundensatz liegt – je nach Qualifikation und Organisation des Beraters – zwischen 90 und 200 Euro.

Sparsam Schwabe, 25-05-09 19:25:
Materiell sollte die Arbeit Ihres Honorarberaters mit der Erstellung seines Gutachtens und seiner Empfehlungen enden;
Frage: Werden die "richtigen" Produkte empfohlen?

Die Umsetzung (Kontoeröffnung, Produktabschluss) übernehmen ausschließlich Sie und können damit sicherstellen, dass es sich um keine vermittelten Anlageprodukte handelt.

Wie ist es dann mit "doppelt bezahlen"?
1. beim Honorarberater und dann nochmals beim Produktvermittler über dessen Provision oder der Produktgesellschaft, die dann keine Vertriebskosten hat und selbst einstreicht?

Wo gibt es kostenfreie Produkte jeglichen Bedarfs?

Wie wird doppelt kassieren oder bezahlen verhindert?

Fragen über Fragen!

Nur eines ist sicher und dem stimme ich vorbehaltlos zu: "Kostenlos kann keiner arbeiten!"
Rolf-Peter Falk, 01-06-09 17:54:
Klar,jeder Honorarberater ist automatisch ein Topberater und man findet dann auch noch, weil man einen Honorarberater hatte, eine wirklich gute Versicherungsgesellschaft.
Die neue Masche, Honorarberater, ist gut weil neu. Und dann kommt auch noch ein ehemaliger Banker als Honoraberater. Da wird es mir doch gleich übel.

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