Serie: Ilse Aigners 10 Thesen zur Finanzberatung im Expertencheck – Teil I: Anreizsystem und Verbraucherwissen
DAS INVESTMENT.com hat die Thesen des Verbraucherschutzministeriums von renommierten unabhängigen Experten einschätzen und auf Ihre praktische Umsetzung hin prüfen lassen. Diese stellen wir in einer 5-teiligen Serie online vor. Im ersten Teil stehen das Anreizsystem der Finanzberater und das vorauszusetzende Wissen der Verbraucher im Fokus.
Rechtzeitig, bevor es aus dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) neue Erkenntnisse zur Regulierung gibt – am 18. Dezember findet ein Treffen mit Verbandsvertretern im Ministerium statt – gibt DAS INVESTMENT.com einen Überblick über das Grundgerüst für die im kommenden Jahr erwartete gesetzliche Regulierung der Finanzberatung.
Die vom BMELV unter Ministerin Ilse Aigner bereits formulierten 10 Thesen zur Qualität der Finanzberatung und Qualifikation der Finanzvermittler sind auch nach dem Regierungswechsel bekräftigt worden. Die Thesen entstanden nach einem Diskussionsprozess mit der Kapitalanlagebranche, mit Verbänden und Verbraucherschützern.
Insbesondere die bisherigen Ausnahmebestimmungen für den Vertrieb von Investmentfonds respektive geschlossene Fonds sollen künftig der Vergangenheit angehören. Erwartet wird eine Lösung, die sich eng an die im Zuge der Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie durchgeführte Regulierung anlehnt.
Das würde heißen: Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten, ein Sachkundenachweis, ein öffentliches Register und die Pflicht zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Anlageberater.
>> zu These 1: Anreizsystem
Stellung nimmt Stefan Seip, Hauptgeschäftsführer Bundesverband Investment und Asset Management BVI.
>> zu These 2: Verbraucherwissen
Stellung nimmt Dorothea Mohn, Verbraucherzentrale Bundesverband VZBV.


























Alle 10 Thesen zielen darauf ab, den Vermittler / Berater in die Haftung zu nehmen.
Im Vorgriff dazu: Zitat "These 10
Die Vermittler und Berater müssen die Haftungsverantwortung für ihre Empfehlungen übernehmen. Die schwierige Beweissituation für die Verbraucher muss verbessert werden." Zitatende
Damit wird die Schuld für wirtschaftlich nicht tragbare, betrügerische oder für den Verbraucher unbrauchbare Produkte nicht dem Initiator, Hersteller bzw. Produktinitiator oder Versagern wie dem BaFin zugeordnet, sondern dem Verkäufer. Das soll nicht seine Haftung für eigenes Handeln ohne Hirn ausschliessen. Man bekämpft also weiterhin nicht die Ursache, sondern bestraft andere um die eigene Unfähigkeit zu vertuschen.
Bsp.: Der Berater / Vermittler haftet für die vom Gesetzgeber geschaffenen Produktfehler, wenn er nicht über die Nachteile (Störfälle wie "Anrechnung der Rente auf die Grundsicherung, nachgelagerte Besteuerung, Anrechnung der Rürup-Rente auf die ges. Hinterbliebenenrente, unmoralische Krankenkassenbeiträge auf die Rente aus betrieblicher Altersversorgung nur bei Pflichtversicherten und Einkommen innerhalb der Beitragsbemessungsgrenze" usw. usf..
Wann werden endlich diejenigen in Haftung und Verantwortung genommen, die diesen ganzen Mist verzapfen und das z.T. ohne jede Sachkenntnis und Praxiswissen. Wer von diesen Entscheidungsträgern hat jemals ein Finanzprodukt verkauft oder kann auch nur ein Sparbuch oder einen Bausparvertrag erklären; vor allem die für den Verbraucher damit auch verbundenen Risiken und Nachteile?
Wo liegt den der Sinn darin und was soll da Verbraucerschutz sein, daß ich z.B. einer Referendarin zum Berufsstart für eine DU, HP und KV im Beihilferecht rd. 350 Seiten Informationen und Bedingungswerke aushändigen muss? Ist ein Investmentfonds, ein Sparbuch, eine Versicherung oder ein Bausparvertrag eine anlegergerechte dem Kundenbedürfnis entsprechende Empfehlung und warum war aus Sicht der Justiz dann anschliessend die Gesellschaft X und nicht Y zu empfehlen.
Es werden in der Theorie Dinge verlangt, die in der Praxis von niemandem erbracht werden können. Aber wozu rege ich mich auf? So lange nicht die Ursachen - s. o. - sondern die Symptome und dann auch noch an der falschen Stelle behandelt werden, bleibt alles wie es ist und eine unendliche Geschichte.
In diesem korrupten, maroden, kanibalistischen Finanzsystem geht es überhaupt nicht darum, Dinge NACHHALTIG zu verändern. Es soll weiter gewurschtelt werden wie eh und je. Und daran wird sich nichts ändern - egal, wer an der Macht ist.
2. Damit der Handel ein möglichst breites Angebot zur Verfügung hat, sind Rahmenbedingungen zu vermeiden, die zur Verengung führen. Je mehr bürokratische Hemmnisse die Vermittler oder Berater an der Übernahme vieler Angebote des Marktes hindern, desto geringer wird auch der Anteil an für den Verbraucher vorteilhaften Produkten. Das kann z. B. dadurch passieren, dass man ohne „Haftungsdächer“ nicht vermitteln kann oder durch Trennnung ganzer Produktlinien (Honorartarife).
3. Der zweite Aspekt ist, dass der Handel auch in der Lage ist, die Produkte und deren Eigenschaften auch wirklich zu beurteilen, um die für seine Kunden geeignetsten auszuwählen. Hierfür sorgt nur ausreichende Qualifikation. Hier ist gegenüber der aktuellen Situation nachzubessern, da nicht für alle die angemessene Qualifikation sichergestellt ist.
4. Es liegt in der Natur des Handels, dass er den Anreiz hat, Geld zu verdienen. Wenn man den Handel mit seinen Vorteilen will, muss man auch akzeptieren, dass das so ist. Eine Beschränkung (z. B. auf Honorarberatung) würde starke Umsatzrückgänge mit sich bringen, was auch viele Deckunglücken bei Verbrauchern nach sich zöge (s. a. * These 1), denn ein großer Teil des Finanzgeschäftes wir seitens des Handels ausgelöst – viele Produkte werden verkauft und nicht gekauft. Der Anteil, der vom Verbraucher aktiv nachgefragt wird, dürfte gering sein.
(* 10 Thesen zur Berufsausübung des FINANZPLANER DEUTSCHLAND)
1. Dem ist zuzustimmen. Wenn aber verständliche Produktbeschreibungen vorliegen, kann auch ein „Normalverbraucher“ mit geringerer Finanzkompetenz die Eigenschaften der Produkte einschätzen. Vermittler oder Berater können hier nicht als Lückenbüßer herhalten, um Versäumnisse von Produzenten zu heilen (s. a. * These 4 b).
2. Zwangs-Beratungen oder gesetzlich vorgeschriebene Abläufe von Gesprächen sind jedoch abzulehnen, da eine Normierung von Gesprächen nicht machbar ist und damit nur erhebliche Bürokratie mit sich bringt (s. a. * These 7).
(* 10 Thesen zur Berufsausübung des FINANZPLANER DEUTSCHLAND - Bundesverband)
Dann schon lieber Verbraucherschutzminister/In. Fehlt noch was? Ach ja, "Bundeskanzler/In". Is´ doch egal, irgendwas wirds schon werden ... man nehme was man bekommt ...
Jeder seriöse Marktkenner/-teilnehmer weiß, "wo der Hase im Pfeffer" liegt ...
Solange bestimmte "Finanz-Gruppierungen" nicht abgeschafft werden, Lobbyisten das sagen haben, Politiker auf der Gehaltliste stehen, solange wird sich nichts ändern. Es gibt genug sauber und seriös arbeitende Berater und auch Vermittler im Markt, die werden aber nicht "gefunden", weil sie nicht "auf die Leute" zugehen und/oder weil man sie langsam aushungern läßt - mit eben solchen idiotischen Maßnahmen. Theoretisch braucht man gar keinen Papierkrieg. Früher gab es den "Handschlag" und "Vertrauen" in den Menschen und es hat funktioniert. Wir sollten uns nicht länger vera ... lassen!
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