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11.12.2009 11:00
Rubrik: Berater

Serie: Ilse Aigners 10 Thesen zur Finanzberatung im Expertencheck – Teil II: Beratungsprozess und Beratungspflicht

Norman Wirth, Wirth Rechstanwälte (links) und
Rainer Juretzek, EAFP

DAS INVESTMENT.com hat die Thesen des Verbraucherschutzministeriums von renommierten unabhängigen Experten einschätzen und auf Ihre praktische Umsetzung hin prüfen lassen. Im zweiten Teil der Serie dazu stehen der Beratungsprozess und die Beratungspflichten im Blickpunkt.

Rechtzeitig, bevor es aus dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) neue Erkenntnisse zur Regulierung gibt – am 18. Dezember findet ein Treffen mit Verbandsvertretern im Ministerium statt – gibt DAS INVESTMENT.com einen Überblick über das Grundgerüst für die im kommenden Jahr erwartete gesetzliche Regulierung der Finanzberatung.

Die vom BMELV unter Ministerin Ilse Aigner bereits formulierten 10 Thesen zur Qualität der Finanzberatung und Qualifikation der Finanzvermittler sind auch nach dem Regierungswechsel bekräftigt worden. Die Thesen entstanden nach einem Diskussionsprozess mit der Kapitalanlagebranche, mit Verbänden und Verbraucherschützern.

Insbesondere die bisherigen Ausnahmebestimmungen für den Vertrieb von Investmentfonds respektive geschlossene Fonds sollen künftig der Vergangenheit angehören. Erwartet wird eine Lösung, die sich eng an die im Zuge der Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie durchgeführte Regulierung anlehnt.

Das würde heißen: Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten, ein Sachkundenachweis, ein öffentliches Register und die Pflicht zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Anlageberater.

zu These 3: Beratungsprozess
Stellung nimmt Rainer Juretzek, Geschäftsführer Europäische Akademie für Finanzplanung

zu These 4: Beratungspflicht
Stellung nimmt Norman Wirth, Wirth Rechtsanwälte

>>zu den bereits veröffentlichten Beiträgen der Serie

Peter Edinger, 11-12-09 15:43:
Zur These 3: Beratungsprozess
1. Der Umfang einer Finanzberatung hängt von sehr vielen Dingen ab, ebenso wie der Inhalt also die Produkte und Lösungen! Finanzprodukte oder Finanzplanungen sind in der Regel kein Selbstzweck, sondern dienen jeweils bestimmten Zielen. So ist die Finanzierung einer Immobilie i. d. R. nicht etwa begehrenswert sondern notwendiges Übel zur Zielerreichung. Im Leben haben verschiedene Menschen aber unterschiedliche Ziele wie auch völlig differierende Voraussetzungen in der Ausgangssituation. Die jeweiligen Anforderungen an eine Finanzberatung (-Vermittlung) sind deshalb so vielfältig, wie das Leben selbst. Eine Normierung ist hier kaum vorstellbar. Dass eine (wie auch immer geartete) gesetzlich bestimmte Institution hier sinnvolle Vorgaben machen kann, die sinnvoller sind als die Entwicklungen des Marktes selbst, ist sehr unwahrscheinlich.
2. Da sich sowohl die Rahmenbedingungen (Steuer- Familien- Kapitalmarktrecht u. v. m.) sich mit der Entwicklung und Wandlung der Produkt- und Dienstleistungslandschaft weltweit nicht stillstehen, ist eine „staatliche Vorplanung“ schon wegen den damit verbundenen Verzögerungen nicht im Sinne des Marktes.
3. Eine Strukturierung der Beratungen sollte sich natürlich weiterentwickeln. Aus den genannten Gründen ist dieser ständig notwendige Prozess aber dem Thema Qualifikation und Weiterbildung zuzuordnen. Es gehört zum „Handwerkszeug“, die Werkzeuge und Fertigkeiten einzusetzen.
4. Dass die geschuldete Beratung oder Information die persönliche Situation des Kunden berücksichtigt, ist selbstverständlicher Bestandteil der vertraglichen Leistung und bedarf keiner weiteren gesetzlichen Präzisierung.
Peter Edinger, 11-12-09 15:49:
Zu These 4: Beratungspflicht
1. Es gibt natürlich bestimmte Erkenntnisse, aus denen Empfehlungen gezogen werden können – leider macht sie das nicht allgemeingültig. Jede Entscheidung für ein Produkt oder eine Priorisierung erfolgt individuell. Gerade ein Berater hat nicht die Aufgabe, dem Verbraucher Entscheidungen abzunehmen – er sollte ihn in die Lage versetzen, Entscheidungen fundiert treffen zu können. Die persönliche Entscheidung bleibt beim Kunden.
2. Es gibt keine Produkte, die von Haus aus „Gut oder Böse“ sind - von wenigen Ausnahmen meist betrügerischer Produkte abgesehen. Es gibt Produkte mit vielen unterschiedlichen Eigenschaften. Es geht darum zu erkennen, ob die Eigenschaften des jeweiligen Produkts zum Wunsch des Kunden passen. Dazu gehört die Erkennbarkeit der Eigenschaften.
3. Eine Empfehlung durch Vermittler erfordert 1. die Kenntnis des Verbraucherwunsches und 2. die Kenntnis der Produkte. Qualifikation aller im „Berater“ im Markt ist die einzig sinnvolle Vorbeugung gegen Fehlberatungen.

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