Ilse Aigner bekräftigt: Regulierung der Fondsvermittlung kommt noch 2010
Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner ist empört über die flächendeckend schlechten Testergebnisse der Bankberatung und kündigt Gesetzesvorhaben für 2010 an, die sämtliche bislang noch bestehende Lücken in der Regulierung des Finanzvertriebs berücksichtigen sollen. Tenor: Kein Produkt, kein Berater oder Vermittler soll künftig unreguliert agieren können.
„Beschämend“ nannte Ilse Aigner die jüngsten Ergebnisse der Stiftung Warentest, die die Kundenberatung von 21 Banken geprüft und vergangene Woche veröffentlicht hatte. Es werde nach wie vor gegen bestehende gesetzliche Grundlagen beraten, oftmals erhielten die Bankkunden keine risikogerechten Anlagevorschläge, so die Ministerin am Freitag vor der Presse. „Diese Missstände müssen geändert werden. Ein 'Weiter so' kann es auf keinen Fall geben“.
Aigner kritisierte auch die Aufsichtsbehörde Bafin, die früher und nachhaltiger einschreiten müsse, wenn Beschwerden gemeldet werden. Die Aufsichtsbehörde müsse ihren Kontrollauftrag besser gerecht werden, so die Verbraucherschutzministerin.
Anlässlich eines von ihrem Ministerium (BMELV) organisierten Branchengesprächs mit Vertreten von Verbänden und Interessengruppen der Finanzbranche verkündete Aigner zudem: „Eine gesetzliche Regelung erscheint mir mittlerweile notwendig.“ Transparente Finanzprodukte und kompetente Berater sind dabei das Ziel. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, solle es ein konsistentes Finanzdienstleistungsrecht geben, dass alle Akteure in diesem Bereich erfasse. „Es geht hier um das Vertrauen.“
Regulierung über Gewerberecht
Dies bedeutet, die Vermittlung von Investmentfonds und geschlossenen Fonds werden definitiv auf neue gesetzliche Grundlagen gestellt. Das BMELV sieht sich dabei als mitwirkender Anstoßgeber, die einzelnen Regelungen werden im Detail in den zuständigen Fachministerien – Justiz, Wirtschaft und Finanzen – entwickelt, und zwar noch im kommenden Jahr, so die Ministerin. Erwartungsgemäß werde sich die Lösung für die Fondsvermittler an die bereits im Versicherungsbereich umgesetzte Regulierung über die Gewerbeordnung anlehnen.
Das heißt, wie von der Branche erwartet, wird es voraussichtlich neben der Pflicht zu einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, Registereintrag und Informations- und Dokumentationspflichten auch eine neue Mindestqualifikation geben, die in einer öffentlich-rechtlichen Sachkundeprüfung nachgewiesen werden muss.


























§ 34 WpHG
„(2a) Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen muss über jede Anlageberatung bei einem Privatkunden ein schriftliches Protokoll anfertigen. Das Protokoll ist von demjenigen zu unterzeichnen, der die Anlageberatung durchgeführt hat; eine Ausfertigung ist dem Kunden unverzüglich nach Abschluss der Anlageberatung, jedenfalls vor einem auf der Beratung beruhenden Geschäftsabschluss, in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger zur Verfügung zu stellen.
§ 34 in der vom 5. August 2009 an geltenden Fassung ist erstmals auf
Anlageberatungen anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2009 durchgeführt werden.“
Warum hat der Gesetzgeber nicht die Chance genutzt, diese neuen sinnvollen Bestimmungen generell für die Vermittlung aller Wertpapiere einzuführen, denn der größte Teil der Vermittler sind 34c Vermittler, die weiterhin ohne Protokollpflicht tun und lassen können, was sie wollen.Die jetzige Diskussion zeigt, wie unüberlegt manche Entscheidungen getroffen werden - zum Nachteil unserer Kunden.
Die JDC hat ab dem 1.1.2010 verpflichtend die neuen Dokumentationspflichten umgesetzt.
Helmut Egel
Endlich eine Aufgabe für Sie, die vom unliebsamen "Verpackungsgrößenschwindel" der Lebensmittelbetrugsmafia ablenkt...
Lobby zu groß?
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