Wie die IHK sich das Berufsbild „Unabhängiger Finanzberater“ vorstellt
Die IHK Frankfurt am Main hat in einem Positionspapier Vorschläge skizziert, wie ein Berufsbild eines „unabhängigen Finanzberaters“ gesetzlich reguliert werden sollte. Honorar- und Provisionsberatung sollen dabei nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Die aktuelle Diskussion um die verschiedenen Vergütungsmodelle sei nicht zielführend, ein Verharren im ungeregelten rechtlichen Raum für Berater und Verbraucher nicht länger zumutbar, so Richard Pfefferkorn, Vorsitzender des Ausschusses Finanzdienstleistungen der IHK Frankfurt am Main.
Die rechtliche Verankerung eines neuen Berufsbildes „Unabhängiger Finanzberater“ wäre nach Ansicht des Arbeitskreises „Vertrauen in die Finanzmärkte“ ein Schritt in die richtige Richtung. Der Arbeitskreis untersteht dem Finanzdienstleistungsausschuss der Industrie- und Handelskammer.
„Es geht darum, dass die Verbraucher auf Basis transparenter Berufsgrundsätze und Bezeichnungen frei zwischen den beiden Entlohnungsmodellen Provision und Honorar entscheiden und die für sie beste Kombination von Beratungs- und Vermittlungsleistung wählen können“, erläutert Dietmar Vogelsang, Leiter des Arbeitskreises. Dazu benötige man die Berufsbezeichnung „Unabhängiger Finanzberater“
IHK will unabhängige Beratung nur gegen Honorar
Die Leistungen des Unabhängigen Finanzberaters müssten laut Aussagen der IHK-Finanzexperten ausschließlich durch ein Honorar vergütet werden, das der Auftraggeber zahlt. Dieses Honorar sollte immer fällig werden, unabhängig ob es zum Vertragsabschluss für ein Geld-, Kapitalanlage-, Versicherungs- oder Finanzierungsprodukt kommt oder nicht.
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Provisionen oder sonstige Leistungen Dritter seien abzulehnen, da der Bezug von Provisionen gegen die notwendige Unabhängigkeit des Beraters spricht. Vielmehr müssten Honorartarife eingeführt werden, eine Art Gebührenordnung analog zu anderen Freien Berufen wie Steuerberater oder Rechtsanwälte.
„Weiterhin muss der Unabhängige Finanzberater die Haftungsverantwortung für seine Empfehlungen übernehmen. Er ist verpflichtet, eine seinem Tätigkeitsumfang angemessene und ausreichend dimensionierte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die den Schaden einer möglichen Falschberatung ersetzen kann“ so Vogelsang weiter.
Qualifikation je nach Leistungsspektrum
Aus Sicht des Arbeitskreises setzt eine kompetente Beratung außerdem eine angemessene Qualifikation und Erfahrung der beratenden Person voraus. „Zulassung, Registrierung und laufende Kontrolle im Sinne einer berufsständischen Lösung müssen gewährleistet sein. Umfang und Tiefe der Ausbildung müssen sich an dem abgedeckten Dienstleistungsspektrum (Finanzplanungsleistungen, Geld- und Kapitalanlagen, Versicherungs- und Finanzierungsprodukte) orientieren“, sagte Vogelsang.
Die Finanzexperten der IHK sehen den Gesetzgeber nun im Zugzwang, die gesetzliche Basis für eine unabhängige Finanzberatung zu legen. Entsprechende Vorschläge aus Verbraucherschutz- und Wirtschaftsministerium werden noch in diesem Jahr erwartet.

























1. Vermögensschadenhaftpflicht auch der Verbraucherschützer,
2. entweder staatliche Subvention für alle oder für keinen,
3. Hohe fachliche Qualifikation für alle, auch für Verbraucherschützer!
Der Kunde kann übrigens schon heute zwischen den freien Honorarberater und dem freien Versicherungsmakler oder Finanzdienstleister wählen.
Die hier angeführte Diskussion bringt uns nicht viel weiter, das sie in weiten Teilen praxisfremd ist. Wahrscheinlich ist dem Autor entgangen, dass diese beiden angeführten Berufsgruppen eher gute Arbeit leisten. Das Problem liegt meines Erachtens vielmehr bei den gebundenen Vertretern. Hier erfolgen doch die mit Abstand meisten Falschberatungen. Das betrifft Versicherungsvertreter einer Gesellschaft als auch die Bankangestellten, die ebenso nur ihr Produkt verkaufen können und immensen Verkaufsdruck haben! Hier sollte doch endlich mal angesetzt werden.
Warum müsst Ihr alles kaputregulieren ?
Kann man den klassischen Versicherungsmakler nicht einfach Versicherungsmakler sein lassen.
Es scheint ganz klar:
Man will die Mehrzahl der unabhängigen Vermittler aus dem Markt drängen.
Denn den "breiten Markt" für die Honorarberatung gibt es nicht.
Die Ausschießlichkeits-Vermittler, die Banken und die großen Strukkibuden sollen gestärkt werden.
Betrachtet man wo die Politik überall mit drin sitzt (Spenden + Pöstchen) bleibt dem Betrachter hier kein Zweifel.
Toller Verbraucherschutz den ihr da fördern wollt.
Dies sind zwei weitere Formen des unabhängigen Honorarberaters, die es bereits gibt. Der Gesetzgeber sollte erstmal dafür sorgen, dass die Vielzahl von verschiedensten, den Kunden verwirrenden Berufsbezeichnungen (Financial Planer, Finanzoptimierer, Vorsorgeberater, etc., etc.) verschwinden und dann nur noch zwei klar definierte Berufe zulassen.
Den (abhängigen) Versicherungs- bzw. Finanzprodukteverkäufer, der für eine oder mehre Gesellschaften verkauft und den unabhängigen Finanzberater / -vermittler, der - wie der Versicherungsmakler - in jedem Fall im Lager des Kunden steht, keine steuernden Incentives oder sonstigen Vergünstigungen der Versicherer annehmen darf, aber unmittelbar mit dem Kunden jede Form der Vergütung, also sowohl ein Pauschal- oder Stundenhonorar (ggfls. nach einer Tabelle) aber auch eine Provision bzw. Erfolgsvergütung vereinbaren kann.
Der Kunde muss über die Vor- und Nachteile aufgeklärt werden und kann dann selber entscheiden, welche Vergütungsform er will. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber bei unabhängigen Honorarberatern auf feste Vergütungstabellen zurückgreifen soll, während bei der Vergütung für Rechtsanwälte zumindest im außergerichtlichen Bereich eine Deregulierung statt gefunden hat.
Jede Maßnahme sollte jedenfalls damit verbunden sein, dass die notwendige Grundqualifikation zwingend heraufgesetzt wird. M. E. sollte diese auf ein akademisches Niveau angehoben werden, damit der unabhängige Finanzberater in Zukunft auf Augenhöhe mit RAe und Steuerberatern agiert.
Außerdem müssen darf es keine Bereichsausnahmen für bestimmte Anlageprodukte (Investmentfonds, etc.) geben.
Die frage ist nicht das Vergütungsystem sondern wie qualifiziert ist der Finanzdienstleister,wenn der Verbraucher vom Grunde aus besser aufgeklärt wird ,z.b durch Schule ,Studium oder ähnliches ,würde dieser den Unteschied bei der Beratung schon merken.
Mfg.A.Niestolik
Die Frage nach dem Vergütungssystem ist sehr wohl relevant. Sie wollen doch wohl bspw. nicht im Ernst behaupten, dass Sie die Leute reihenweise ins MPC-Verderben geschickt haben, weil sie die MPC-Produkte so toll fanden. Nein, natürlich haben Sie das getan, weil MPC entsprechend verlockende Provisionsmodelle für Vermittler bietet.
Also tun Sie hier mal bitte nicht so scheinheilig.
Im Übrigen steht es jemandem mit einer derartigen Ortographie & Grammatik nicht besonders gut zu Gesicht, das vermeintliche Unvermögen seiner Kunden zu beklagen.
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