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16.07.2010 12:58
Rubrik: Berater

Anlegerschutzgesetz: Schäuble-Schocker hilft Haftungsdächern

Karsten Dümmler, geschäftsführender
Gesellschafter Netfonds GmbH;
Foto: Tom Hönig

Geschlossene Fonds sollen Finanzinstrumente werden. Nun bangen Emissionshäuser ums Geschäft. Für Berater wird es kompliziert und teuer – einzige Gewinner wären die Haftungsdächer.

Finanzberater Michael Mahler vermittelt seit 15 Jahren geschlossene Fonds und steht bald vor einer einschneidenden Entscheidung. Wenn der Entwurf für das „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte“ aus dem Finanzministerium unter Minister Wolfgang Schäuble verabschiedet wird, heißt das: Geschlossene Fonds werden wie Zertifikate und Investmentfonds als Finanzinstrumente eingestuft. Damit wäre für Mahler und viele seiner Berufskollegen der vergleichsweise einfache Vertrieb vorbei.

Mahler hat dann drei Möglichkeiten: Er kann sich eine Lizenz als Finanzdienstleistungsinstitut nach Kreditwesengesetz (KWG) Paragraf 32 zulegen. Oder er schließt sich als gebundener Agent einem Haftungsdach an. Oder er lässt künftig die Finger von geschlossenen Fonds.

Die wenigsten Vermittler können sich eine KWG-Zulassung leisten. Die Prüfung des Antrags dauert bis zu einem halben Jahr, die Prüf- und Dokumentationskosten veranschlagt der VGF mit 30.000 bis 50.000 Euro im Jahr. „Viele Vermittler, die sich diversifiziert haben, werden sich aus der Anlageklasse zurückziehen und schließlich nur noch Versicherungen und Investmentfonds vermitteln“, prognostiziert Christian Huber, Vorstand der Efonds Holding.

„Gelegenheitsvermittler werden als Erstes aufgeben, sie können allenfalls noch im Status eines Tippgebers agieren“, glaubt auch Jens Pardeike, Vorstand des Finanzdienstleistungsinstituts Infinus. Das Urteil der Branche fällt einmütig aus: Finanzminister Schäuble erschwert unter dem Eindruck der Finanzkrise und mit Rückenwind des Verbraucherschutzes den Vertrieb von geschlossenen Fonds. Der drohende Ruin vieler Berater könnte für Haftungsdächer die Rettung werden. „Wer unter einem Haftungsdach agiert, muss nach deutschem Recht sämtliche Finanzinstrumente, auch die von der Mifid-Umsetzung ausgenommenen Investmentfonds, über das Haftungsdach abwickeln.

Mehrere Anbindungen sind nicht zulässig“, erläutert Sebastian Grabmaier, Vorstandschef Jung, DMS & Cie. Bisher arbeiten wenige Haftungsdächer kostendeckend. Da kommt ein Nachfrageschub von Beratern und Emissionshäusern, die sich um ihre Vertriebskanäle sorgen, zur rechten Zeit.

Viele Berater zögern noch


„Für ein Drittel der bereits gebundenen Agenten spielen geschlossene Fonds eine erhebliche Rolle“, so Karsten Dümmler. Der Gesellschafter des Maklerpools Netfonds hält die Regulierungspläne für angemessen. „Anleger haben den Vorteil, dass ein Vermittler für die Beratung haftet, der über eine gewisse Größe, Erfahrung und Eigenkapitalausstattung verfügen muss“, so Dümmler. Denn ein Haftungsdach schützt Anleger, nicht Berater.

Viele 34c-Berater zögern indes noch, behaupten die Verbände. „Nur jeder Vierte denkt derzeit an eine Anbindung“, zitiert Frank Rottenbacher, Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, aus einer aktuellen Vermittlerbefragung. „Das Gros wird sich erst dann anschließen, falls auch Investmentfonds unter die Neuregulierung fallen sollten.“ Für sie, Kerngeschäft vieler kleinerer Finanzberatungsunternehmen, gibt es im Entwurf keine Änderungen. „Die Ausnahmeregelung ist weiter vorgesehen, es besteht begründete Hoffnung, dass sie erhalten bleiben wird“, meint JDC-Mann Grabmaier. Damit reiche vorerst weiterhin der 34c-Status.

Doch es kann auch zu bösen Überraschungen kommen. Längst nicht jeder, der möchte, findet auch Aufnahme. Die Haftungsdächer schauen genau hin – unkalkulierbare Risiken durch geschlossene Fonds wollen sie vielfach nicht übernehmen. Berater müssen daher Fachwissen, Erfahrung und Leumund nachweisen und werden geprüft: „Wir lehnen 9 von 10 Anfragen ab“, so Felix Brem, Vorstand BN & Partners.

Vorauswahl an Produkten üblich


Auch wird nicht jedes Haftungsdach geschlossene Fonds versichern. Infinus will dies erst bei Bedarf tun, BN & Partners lässt das Geschäft über die Poolpartner Fondskonzept und Fondsnet abwickeln. Dort wird ein festes Portfolio geschlossener Fondsprodukte angeboten und der Beratungsprozess vorstrukturiert. Laut Brem übersteht „eine Vielzahl von Produkten“ den internen Prüfprozess nicht.

Die Folgen dieser Entwicklung sind auch für die Emittenten geschlossener Fonds unerfreulich. Produkte, die Berater selbst eingehend geprüft und für gut befunden haben, dürfen unter dem Haftungsdach möglicherweise nicht vermittelt werden. Das träfe voraussichtlich vor allem Fonds kleinerer Häuser, die ein Pool bei einer Standardprüfung gar nicht im Blick hat. Gerade solche Fonds aber können für Berater nach einer langjährig gewachsenen Beziehung zum Emissionshaus das entscheidende Standbein sein.

Wenn es weniger freie Vermittler gibt, wird ein Teil ihres etwa 30-prozentigen Marktanteils wohl den Banken zufließen. „Große Emissionshäuser werden möglicherweise eigene Haftungsdachlösungen aufbauen“, betont Infinus-Geschäftsführer Pardeike. „Initiatoren suchen mit Hochdruck neue Anbindungen zu KWG-Instituten und Haftungsdächern“, fügt Brem hinzu.

In der Branche gibt es gar erste Ideen, geschlossene Fonds in Produktmäntel von Versicherungen zu kleiden, um die Regulierung zu umgehen. Für Anleger, die im Sinne des Verbraucherschutzes besser beraten werden sollen, wird es wohl vor allem teurer. „Sie werden etwas mehr Sicherheit mit etwas weniger Rendite erkaufen“, so Netfonds-Mann Dümmler.

Noch indes bleibt Hoffnung: Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich nicht wie geplant noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Der für Mitte Juni geplante Kabinettsbeschluss zu dem Regelwerk kam vorerst nicht zustande, weil das Wirtschaftsministerium Einwände hatte. Bis der Bundestag über den Entwurf entscheidet, hofft der VGF, lässt sich noch einiges erreichen.

Branche hofft auf Entschärfung


Das vom Schäuble-Ministerium ohne Abstimmung mit anderen Ministerien forcierte Gesetz braucht die Zustimmung des Finanzausschusses. Anders als in der Ministerialbürokratie kann Lobbyarbeit dort Wirkung erzielen. Klar ist: Die Branche ist sich einig – 86 Prozent der im AfW-Vermittlerbarometer befragten Berater unterstützen die Verbandslinie. Mehr als 3.500 vom AfW gesammelte Unterschriften gegen das Regelwerk sollen demnächst der Regierung übergeben werden.

Finanzberater Michael Mahler will jedoch nicht darauf warten, bis das Gesetz verkündet wird, er prüft bereits jetzt die Aufnahmekriterien und Produktportfolios der Haftungsdächer.

Jozsef K., 20-07-10 17:45:
Die Regulierung von Beratern kann durch obligatorische Weiterbildungsmassnahmen, einem Ehrenkodex und einer Selbstregulierungsorganisation erfolgen. Nicht die Berater müssen reguliert werden, sondern die Emissionshäuser. Wenn die BaFin jeden Schwachsinn durchwinkt, ist nicht der Kunde oder der Vermittler schuld, sondern die BaFin und das Emissionshaus.

Diese Massnahmen dienen ausschliesslich, das Spielfeld für Kapitalanlagen den Assgeiern von Banken und Versicherungen zu überlassen. Der redliche Berater, der seriös seinen Job macht, wird vom Platz gefegt.

Die Lobby-isten machen ihren Job und die Politiker sind wie die pawlovschen Hunde, die kläffen, nur wenn ein Glöckchen klingelt.

Dadurch wird die Produktqualität kein bisschen besser!

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