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17.02.2010 11:24
Rubrik: Berater

EdW unterliegt vor Gericht: Hoffnung für betrogene Phoenix-Anleger

Quelle: Fotolia

Das Landgericht Berlin hat die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zur Zahlung der gesamten gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigung an einen Anleger im Phoenix-Fall verurteilt.

Das Amtsgericht Berlin-Mitte hatte gegen die EdW bereits im Dezember 2009 zwei ähnliche Urteile gefällt. Nun hat auch das Landgericht Berlin festgestellt, dass die EdW nicht berechtigt ist, an die geschädigten Phoenix-Anleger nur Teilentschädigungen zu leisten.

„Damit dürfte es der EdW zunehmend schwerer fallen, ihre Teilentschädigungspraxis gegenüber den Phoenix-Anlegern weiter durchzuhalten“, so Rechtsanwalt Matthias Kilian von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte, der das aktuelle Urteil gegen die EdW für die Phoenix-Anleger erstritten hat.

Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Berlin sprachen den klagenden Anlegern nicht nur die gesamte Entschädigung zu. Sie verurteilten die Entschädigungseinrichtung auch dazu, den klagenden Anlegern jeweils 90 Prozent der Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

5 Jahre seit der Phonix-Pleite vergangen

Der Entschädigungsfall bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH war bereits im März 2005 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) festgestellt worden. Seit dieser Zeit warten die geschädigten Anleger auf die gesetzliche Entschädigung durch die zuständige Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen.

Die EdW hatte in der Regel nur noch Teilentschädigungen zugesagt, mit der Begründung es dürfe ein „Einbehalt wegen möglicher Aussonderungsrechte" vorgenommen werden. Aussonderungsrechte bezeichnen die Ausgliederung von nicht zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenständen. Sie haben Einfluss auf die Höhe der Insolvenzmasse und damit auch auf die zu leistende Entschädigung.

EdW-Linie: Konsequent Teilentschädigungen

Angesichts der Ungewissheit über das Bestehen von Aussonderungsrechten sei es nicht möglich, eine abschließende Entscheidung über die Gesamtentschädigung der meisten Anleger zu treffen, so die EdW. Man führe daher weiterhin konsequent Teilentschädigungen durch.

Die Vorgehensweise soll vom Ausgang des weiteren Verfahrens in dem Feststellungsprozess des Insolvenzverwalters gegen den Phoenix-Gläubiger Citco abhängig gemacht werden. Dieses ist zurzeit vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/Main als Berufungsinstanz anhängig und soll in nächster Zeit entschieden werdn.

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In erster Instanz war hier das grundsätzliche Bestehen von Aussonderungsrechten festgestellt worden, was die EdW zum Anlass nahm, lediglich Teilentschädigungen mit Sicherheitseinbehalten durchführen zu können. Einigen Anlegern hatte die EdW laut Rechtsanwalt Kilian dennoch freiwillig den vollen Entschädigungsbetrag in Höhe von 20.000 Euro gewährt, während die anderen Anleger Klagen führen müssten, um den Rest zu erlangen.

„Spätestens nach dem vor dem Landgericht Berlin erreichten Urteil besteht nun die begründete Hoffnung, dass auch die übrigen Anleger mit gerichtlicher Hilfe die gesamte Entschädigung durchsetzen und erhalten können“, betont Kilian zuversichtlich. Gemeinsam mit seinem Team vertritt der Rechtsanwalt über 1.900 geschädigte Phoenix-Anleger.

Laut EdW waren bis Januar 2010 allerdings in 15 Verfahren vor dem Amtsgericht Berlin Mitte und dem Landgericht Berlin Urteile zugunsten der EdW ergangen. Gegen die beiden anderslautenden „in der Sache nicht überzeugenden“ Urteile aus dem Dezember hat die Entschädigungseinrichtung vor dem Landgericht Berlin Berufung eingelegt.

Laut einem Sprecher der EdW sind derzeit noch rund 400 Verfahren vor Gericht anhängig, der überwiegende Teil sei allein von der Jenaer Anwaltskanzlei PWB angestrengt.

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