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05.08.2010 14:31
Rubrik: Berater

Anlegerschutzgesetz: Termin bleibt offen

Die Minister Brüderle (links) und Schäuble ringen
um das Anlegerschutzgesetz, Quelle: Gettyimages

Das umstrittene Anlegerschutzgesetz verzögert sich weiter. Die Meinungsverschiedenheiten zwischen Finanzminister Schäuble und Wirtschaftminister Brüderle um die Regulierung des Vertriebs von geschlossenen Fonds sind noch nicht beigelegt.

Die Neuordnung des Anlegerschutzes wird frühestens im ersten Quartal 2011 als Gesetz in Kraft treten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion hervor, meldete „Handelsblatt Online“.

In der Antwort auf die SPD-Anfrage heißt es: „Der Diskussionsentwurf ist bislang noch nicht im Kabinett behandelt worden, weil die endgültigen Regelungen zu diesem Punkt im Ressortkreis noch beraten werden.“ Ein Sprecher des Finanzministeriums bestätigte gegenüber DAS INVESTMENT.com, dass die Regulierung der geschlossenen Fonds einer der noch offenen Punkte darstellt. Eine Befassung des Kabinetts mit dem Thema solle zügig nach Abschluss der Beratungen zwischen den Ressorts Finanzen und Wirtschaft erfolgen.

Doch diese dauern offenbar länger als zunächst angenommen. Ursprünglich wollte man das bereits im März angekündigte Gesetz noch vor der Sommerpause vom Tisch haben. Doch während Finanzminister Wolfgang Schäuble geschlossene Fonds als Finanzinstrumente einstufen will und damit deren Vertrieb strikter Regulierung unterwerfen möchte, tritt das Wirtschaftsministerium unter Rainer Brüderle für eine weniger strikte Regulierung über das Gewerberecht ein. Diese solle sich, wie von großen Teilen der betroffenen Branche erwünscht, an die bereits umgesetzten Vorgaben für den Versicherungsvertrieb anlehnen.

Schäuble vs. Brüderle

Würde das Gesetz wie von Schäuble angekündigt umgesetzt, hätte dies auf die Branche der geschlossenen Fonds erhebliche Auswirkungen. Wer als Vermittler über keine Erlaubnis als Finanzdienstleistungsinstitut nach dem Kreditwesengesetz verfügt, müsste sich einem Haftungsdach anschließen, um weiterhin geschlossene Fonds vermitteln zu können.

Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hält KWG-Lizenz für die meisten Vermittler für weder praktikabel noch finanzierbar. Die Variante über die Haftungsdächer sei hingegen nur mit großen Einschränkungen bei der Produktauswahl zu haben und damit wenig attraktiv für unabhängige Vermittler.

„Damit liegt der Regulierungsball wieder in der Spielhälfte des Bundeswirtschaftsministeriums. Ein Gesetzesentwurf aus diesem Ministerium wird vorsehen, den Vertrieb von offenen und geschlossenen Fonds analog zur Versicherungsvermittlung zu regulieren, was wir sehr begrüßen“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher.

„Wer nun eine gewerberechtliche Regulierung als Rückschritt im Vergleich zum Anlegerschutzgesetz bezeichnet, liegt komplett falsch und erliegt leider dem oberflächlichen Charme des Wortes Anlegerschutz. Eine gewerberechtliche Regulierung ist für den Verbraucherschutz viel sinnvoller“ so Rottenbacher weiter.
 
Schäuble oder Brüderle – wer sich nun durchsetzt und ob es zu einer Kompromisslösung kommt, ist offen – beide Ministerien äußern sich nicht zu dem schwebenden Verfahren. „Wir bitten um Verständnis, dass wir zu den laufenden Beratungen keine Stellung nehmen können“, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium.

Mindestqualifikation und Verhaltenskodex

Immerhin – in ihrer Antwort auf die SPD-Anfrage konkretisiert die Bundesregierung die Pläne. „Die Vermittler von Graumarktprodukten sollten Mindestanforderungen in Bezug auf ihre Qualifikation erfüllen und registriert werden müssen“, heißt es in dem Schreiben. Und bei der Anlageberatungs- und Vertriebstätigkeit sollen künftig bestimmte Wohlverhaltensregeln beachtet werden.

###BOX_15###

Damit das Gesetz 2011 in Kraft treten kann, muss es spätestens bis 31. Dezember 2010 vom Bundespräsidenten unterschrieben werden. Unter Berücksichtigung der üblichen Fristen und Wege, sollte es daher bis spätestens Oktober vom Kabinett verabschiedet werden.

Die Opposition kritisiert das Kompetenzgerangel und die Verschiebung des Gesetzes: „Als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet: Von den großen Ankündigungen der Bundesregierung in Sachen Anlegerschutz ist nichts geblieben“, sagte der Vize-Vorsitzende der SPD-Linken im Bundestag, Carsten Sieling gegenüber „Handelsblatt Online“. Auf der Strecke blieben damit tausende Anleger, „die darauf gehofft haben, dass die Regierung endlich etwas gegen falsche Anlageberatung und unseriöse Finanzprodukte auf dem Grauen Kapitalmarkt unternimmt“.

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