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27.09.2010 12:10
Rubrik: Berater

Umfrage: Schlechte Bankberater sollen sich neuen Job suchen

Quelle: Fotolia

Berufsverbot bei Falschberatung? Diese Idee aus dem Verbraucherschutzministerium findet großen Anklang bei den Deutschen, behauptet eine neue Umfrage.

Bankberater bei nachgewiesen fehlerhafter Beratung mit einem zumindest zeitweise geltenden Berufsverbot zu belegen, halten 81 Prozent der Deutschen für sinnvoll. Dies ergibt eine repräsentative Umfrage der Kommunikationsagentur Faktenkontor und des Marktforschers Toluna unter 1.000 Bundesbürgern.

Eine dementsprechende Regelung, die Bußgelder und weitere Sanktionen vorsieht, hatte Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner im Vorfeld der Verabschiedung des Entwurfs des Anlegerschutzgesetzes im Kabinett vergangene Woche vorgestellt.

Als besonders schwerwiegende Verfehlung der Bankberater betrachten laut der Umfrage die Deutschen dabei eine unzureichende Aufklärung über Risiken (66 Prozent) und das Verheimlichen von Provisionen (61 Prozent).

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Nach Meinung von knapp jedem Zweiten sollten zudem Beratungsleistungen sanktioniert werden, die komplett an den Anlagewünschen des Kunden vorbei gehen. Ein fehlerhaft erstelltes Beratungsprotokoll sehen immerhin 43 Prozent als verwerflich an und fordern dafür die Prüfung eines Berufsverbots.

Befragt nach eigenen negativen Erfahrungen bei der Bankberatung wurde jeder Vierte nicht ausreichend über Anlagerisiken informiert oder ärgerte sich über versteckte Provisionen. Knapp 45 Prozent machten dagegen keine Angaben über mögliche schlechte Erfahrungen in der Bankberatung.

Aufmerksamer Leser, 27-09-10 15:21:
Warum wird immer auf den Beratern / Vermittlern herumgehackt? Frau Aigner sollte sich mal um betrügerische Initiatoren, die Produktwahrheit bei der Prospektierung und Wirtschaftlichkeit kümmern. Ursachenbekämpfung und nicht an den Symptomen herumdoktern wäre angesagt. Aber mit der Geldmafia legt man sich lieber nicht an. Ausserdem könnten dann lukrative Posten im Aufsichtsrat oder Parteispenden ausbleiben. Es kann doch nicht sein, dass der VM für Produkte haftet, denen z.B. BaFin seinen Segen gegeben hat (achso, die prüfen ja nur, ob das Prospekt vollständig ist) oder gar staatlich subventioniert (z.B. "Rürup-Rente"), aber totaler Schrott für den Anleger sind. Kapitalversicherungen darf man "legalen Betrug nennen" ( (Az 74 047/83, LG Hamburg). Die müssten dann doch verboten werden, oder muss auch hier der Vermittler haften, weil diese KLV´s nach wie vor vertrieben werden?

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