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17.11.2009 12:11
Rubrik: Berater

EBS-Vertriebsstudie: Weniger Skepsis zur Honorarberatung als erwartet

Quelle: Fotolia

Der unabhängige Finanzdienstleistungsvertrieb steht im Fokus: Eine breit angelegte Studie der European Business School (EBS) beleuchtet die Welt des deutschen Finanzvertriebs in sämtlichen Facetten, von der Zulassung über das Produktportfolio, die Vergütung bis hin zu Regulierungsfragen. Mit interessanten Ergebnissen.

Das PFI Private Finance Institute der European Business School hat die deutschlandweit größte Studie zum unabhängigen Vertrieb in der Finanzdienstleistungsbranche durchgeführt. Mit insgesamt 1.400 vollständig ausgefüllten Online-Fragebögen wird ein nahezu repräsentatives Bild des unabhängigen Finanzdienstleistungsvertriebs in Deutschland gezeichnet.

Heterogenes Bild des Finanzdienstleistungsvertriebs

Die Analyse der Teilnehmerstruktur belegt die Heterogenität des unabhängigen
Finanzdienstleistungsvertriebs in Deutschland. 33 Prozent der Befragten sind als Einzelunternehmer, 22 Prozent als geschäftsführende Gesellschafter und 19 Prozent als Handelsvertreter nach Paragraf 84 HGB im Finanzvertrieb tätig. Die Studie zeigt einen signifikanten Zusammenhang zwischen Unternehmensgröße nach Mitarbeitern und beruflicher Position.

So sind 94 Prozent der befragten geschäftsführenden Gesellschafter in Unternehmen mit bis zu 25 Mitarbeitern tätig, während sich die befragten Handelsvertreter nach Paragraf 84 HGB zu 71 Prozent in Unternehmen mit (teilweise deutlich) mehr als 50 Mitarbeitern wiederfinden.

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Damit zeigt sich im Zusammenhang mit den 33 Prozent Einzelunternehmern das klassische Bild des unabhängigen Vertriebs, der aus vielen „Einzelkämpfern“ sowie personell kleinen Anbietern und wenigen großen Finanzvertrieben besteht.

Die durchschnittliche Berufserfahrung im Finanzdienstleistungssektor liegt bei 18 Jahren, davon 11 Jahre im unabhängigen Finanzvertrieb.

Hoher Stellenwert des Paragrafen 34 c


In Bezug auf die Zulassungsbasis sind 75 Prozent der Befragten auf Grundlage von Paragraf 34 c der Gewerbeordnung (GewO) tätig, 68 Prozent arbeiten auf Basis von Paragraf 34 d GewO. 20 Prozent der erfassten Unternehmen verfügen über eine Genehmigung nach Paragraf 32 Abs. 1 KWG (Kreditwesengesetz), während 19 Prozent als gebundene Agenten (Tied Agents) eines Haftungsdaches agieren.

Der hohe Stellenwert der Paragrafen 34 c und der GewO als Zulassungsbasis im unabhängigen Vertrieb spiegelt sich deutlich in den vermittelten Produktkategorien wider. So vermitteln 91 Prozent Investmentfonds, 86 Prozent Versicherungen, 76 Prozent Finanzierungen und 64 Prozent geschlossene Beteiligungen.

>>weiter: Wie die Honorarberatung in der Studie abschneidet

Von: Oliver Lepold

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