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01.06.2011 11:27
Rubrik: Berater

Honorarberater wollen endlich reguliert werden

Karl Matthäus Schmidt, BVDH-Präsident und Vorstand der
Quirin Bank.

Der Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH) heißt die Kritik des Bundesrats an der geplanten Novelle des Finanzanlagevermittler- und Vermögensanlagerechts gut und fordert valide Regelungen für den eigenen Berufsstand.

In der Kritik des Bundesrates am Gesetzesentwurf zur Novellierung des Finanzanlagevermittler- und Vermögensanlagerechts gibt es auch einen Passus zur Honorarberatung. Diese ist in dem Entwurf zwar gar nicht tangiert, dennoch hat der Bundesrat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Stellungnahme aufgefordert, die Honorarberatung schnellstmöglich auf eine tragfähige rechtliche Grundlage zu stellen.

Seit Beginn der Regulierungsbemühungen unter mit der "Qualitätsoffensive Verbraucherfinanzen" aus dem Verbraucherschutzministerium von Ilse Aigner (CSU) vor mehr als zwei Jahren sind die Honorarberater, für die es trotz mehrmaliger Ankündigungen aus Berlin bis heute keinen offiziellen Bezeichnungsschutz geschweige denn ein klar umrissenes Berufsbild gibt, immer wieder vertröstet worden. Der Vorstand des Berufsverbands deutscher Honorarberater, Karl Matthäus Schmidt, ist daher über die Unterstützung der Länderkammer hoch erfreut: “Wir unterstützen die Aussagen des Bundesrats nachdrücklich“

Nach Auffassung des Bundesrats solle die Bundesregierung insbesondere folgende Eckpunkte beachten: Neben der gesetzlichen Definition des Berufsbildes "Honorarberater" und einem damit verbundenen Bezeichnungsschutz soll eine Pflicht zur umfassenden Information und Aufklärung über den Status und die Vergütung sowie eine Abgrenzung der Finanzberatung von der Finanzvermittlung enthalten sein. Zudem sollen auch im Wertpapiergeschäft Grundlagen geschaffen werden, die eine Honorarberatung ohne Provision ermöglichen.

Eine weitere Forderung, mit der jedoch nicht alle an Honorarberatung interessierten Berater glücklich sein dürften, ist das Verbot von Mischformen zwischen Honorar- und Provisionsberatung.

Wie der BVDH verkündet, habe der Bundesrat damit die eigenen Vorschläge für eine gesetzliche Regelung der Honorarberatung als sinnvolle Alternative zur verbreiteten provisionsorientierten Finanzvermittlung praktisch unverändert aufgenommen.

Laut Bundesverbraucherschutzministerium ist nach wie vor eine eigenständige Regulierung der Honorarberatung geplant. Ein ursprünglich vorgesehener neuer Paragraf in der Gewerbeordnung für Honorarberater war jedoch aus dem aktuell debattierten Gesetzentwurf wieder entfernt worden. Klaus Peter Flosbach, finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte jüngst auf dem Entscheidertreffen des AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen erklärt, die Frage der gesetzlichen Regulierung der Honorarberatung sei noch weitgehend offen.

Hintergrund: Der BVDH wurde im Oktober 2010 von der Quirin Bank und dem Serviceprovider VDH Verbund Deutscher Honorarberater GmbH gegründet. Er vertritt die Interessen von knapp 1.500 Honorarberatern in Deutschland, die insgesamt rund 3,5 Milliarden Euro an verwalteten Kundengeldern betreuen.

Jens Klingenberg, 01-06-11 13:49:
Es braucht keines neuen Gesetzes zur Honorarberatung, diese kann bereits heute problemlos offeriert werden.
Wenn die HB für Regulierung sind, warum haben dann die wenigsten eine Erlaubnis für die Anlageberatung nach § 1 Abs 1a, S. 2 Nr. 1a KWG ???
Nein die HB wollen gar keine echte Regulierung, man will sich nur gegen Mitbewerber und alternative Beratungsmodelle abschotten. Das wird hoffentlich auch im Hause Aigner erkannt.
Philipp Mertens, 01-06-11 16:26:
@Herr Klingenberg
Ob es ein neues Gesetz braucht oder die bestehenden Gesetze nur entsprechend angepasst werden, kann man sicherlich diskutieren. Nicht diskutieren kann man allerdings die Notwendigkeit, den Begriff "Honorarberater" gesetzlich zu definieren und damit zu schützen. Schauen Sie mal in die §§ 39,40 KWG, ein derartiger Schutz würde auch den echten "Vermögensverwaltern" gut zu Gesicht stehen.
Mahner, 14-07-11 16:05:
Was soll das ganze Verwirrspiel? Die sogenannten Honorarberater müssen die gleichen gesetzlichen Vorschriften
haben wie die Finanzberater
Er hat sich ja nur für eine
Abrechnung auf Honorarbasis
gegenüber dem Kunden festgelegt.Die Beratung muß
unter den selben fachlichen Vorschriften geschehen.
Leser , 18-07-11 13:55:
reguliert ja, aber nicht dereguliert, schikaniert, drangsaliert und demotiviert.
Die Entscheider sollten erst einmal 6 Monate ihren eigenen Mist in der Praxis vor Ort bearbeiten müssen, bevor etwas beschlossen wird.
Dann wüssten sie vielleicht, was Verbraucher benörigen und wollen! Klare, verständliche Information und keine Papier- und Bürokratieflut.

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