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Banken: Produktinformationsblätter werden Pflicht

„Geldanleger in Deutschland sind künftig deutlich besser gegen Falschberatung geschützt. Die neuen Beipackzettel werden im Bankensektor zu mehr Transparenz führen und zu einer spürbaren Stärkung des Wettbewerbs“, sagte Ilse Aigner. Ab 1. Juli darf keine Anlageberatung zum Wertpapierkauf in Banken mehr ohne die Produktinformationsblätter ablaufen.

Der Beipackzettel sei neben dem Beratungsprotokoll, den verschärften Haftungsregeln und der erweiterten Finanzaufsicht durch die Bafin ein weiterer, wesentlicher Beitrag zur Verbesserung des Verbraucherschutzes, so die Bundesministerin.

Laut den Vorgaben im Anlegerschutzgesetz darf das Produktinformationsblatt (PIB) in der Regel nicht mehr als zwei DIN A4 Seiten umfassen, bei komplexeren Produkten wie bei Derivaten und Termingeschäften dürfen es maximal drei Seiten sein.

Das PIB muss leicht verständlich und werbefrei sein. Es muss klare Aussagen über die für eine Anlageentscheidung wesentlichen Beurteilungskriterien wie Rendite, Risiko und Kosten der Anlageempfehlung enthalten. Der Verbraucher soll dadurch besser in der Lage sein, verschiedene Finanzprodukte miteinander zu vergleichen.

Der Einsatz der PIB wird durch die Bundesfinanzaufsicht kontrolliert, zudem will das Bundesverbraucherschutzministerium mit Forschungsvorhaben die Qualität und Verständlichkeit der neuen Produktinformationsblätter untersuchen.
Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) hat gemäß den Vorgaben ein einheitliches Muster entwickelt, das von allen Banken und Sparkassen verwendet werden soll. Produktinformationsblätter sind auch Bestandteil der Regulierungsvorhaben zum Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrecht. Freie Vermittler von offenen und geschlossenen Fonds sowie Vermögensanlagen werden künftig ebenfalls mit den Beipackzetteln in der Beratung zu arbeiten haben.

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