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18.07.2011 11:50
Rubrik: Berater

Honorarberater begrüßen Aigner-Papier: „Kontrolle durch die Bafin ist die richtige Wahl“

Ulf Niklas, Bundesinitiative der Honorarberater

Erste Kritik aus der Branche gab es schon an den Ideen aus dem Hause Aigner zur Regulierung der Honorarberater. Welche Vorteile Ulf Niklas, Sprecher der Bundesinitiative der Honorarberater, indes daran erkennt, erklärt er im Interview mit DAS INVESTMENT.com.

DAS INVESTMENT.com: Sie haben einen Bezeichnungsschutz für den „Honorarberater“ gefordert. Im Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sollen nun aber – nach Produktklassen getrennt – neben dem bereits existierenden „Versicherungsberater“ stattdessen die Begriffe „Anlageberater“ und „Darlehensberater“ sowie „Finanzberater“ geschützt werden. Ist dies praktikabel?

Ulf Niklas: Wir begrüßen den Vorstoß des Verbraucherschutzministeriums ausdrücklich und würden uns wünschen, dass auch das Finanz- und Wirtschaftsministerium die vom Bundesrat geforderte und im Bundestag diskutierte gesetzliche Verankerung des Honorarberaters ebenso zielgerichtet aufgreifen. Die von Ihnen angesprochenen Begrifflichkeiten sind in der Tat nicht unkompliziert, gilt es doch, unterschiedliche Beratungstatbestände unter nur eine griffige Bezeichnung zusammenzufassen. Wir finden es sinnvoll, dass der Finanzberater - übergreifend über alle von Ihnen genannten Untergruppen – als Gegenstück zum Finanzvermittler etabliert werden soll, könnten aber auch weiterhin mit der Bezeichnung Honorarberater gut leben.

DAS INVESTMENT.com: Die Honorarberater sollen anders als die Vermittler von offenen und geschlossenen Fonds nicht (etwa mit einem neuen Paragrafen 34g) unter die Aufsicht der Gewerbeordnung, sondern unter die striktere Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht fallen. Ist dies wirklich die bessere Lösung?

Niklas
: Wir halten eine einheitliche Aufsicht für alle Berater und Vermittler für unbedingt sinnvoll. Bisher gelten ja auch im klassischen Bank- und Finanzvertrieb eine Vielzahl unterschiedlicher Erlaubnis- und Aufsichtstatbestände, was im Rahmen der bereits erfolgten Gesetzesinitiativen (Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz sowie Finanzvermittlergesetz) ja schon hinreichend diskutiert und vor allem kritisiert worden ist. Wir halten im Ergebnis die Kontrolle durch die Bafin für die richtige Wahl, schließlich wird so auch der Verbraucher am besten geschützt. Über größentechnische Erleichterungen, zum Beispiel für kleine Finanzdienstleistungsinstitute, die keinen tatsächlichen Besitz über die Kundengelder erlangen, wird im Laufe des weiteren Verfahrens sicherlich zu reden sein.

DAS INVESTMENT.com
: Welchen Bürokratie-Aufwand befürchten Sie, wenn die Ideen des BMELV so umgesetzt werden sollten?

Niklas: Wie immer wird es einen gewissen bürokratischen Aufwand geben. Aus unserer praxisorientierten Sicht sollte dieser jedoch weit hinter dem Aufwand der bereits umgesetzten neuen Vorschriften zurückbleiben, etwa der ausführlichen Beratungsdokumentation oder der Produktinformationsblätter. Insofern sehen wir hier keine besonderen Schwierigkeiten. Die Honorarberater werden sicher bereit sein, für eine tatsächliche gesetzliche Verankerung und damit den Schutz Ihres Berufsbildes den dafür erforderlichen Aufwand hinzunehmen. Das haben wir innerhalb der Bundesinitiative bereits ausführlich diskutiert.

DAS INVESTMENT.com
: Das Ministerium glaubt offenbar nicht daran, dass man die Produktanbieter zur flächendeckenden Bereitstellung von Nettotarifen verpflichten kann. Daher sollen die Honorarberater auf die Durchleitung der in den Produkten steckenden Provision an den Kunden verpflichtet werden - der bessere Weg?

Niklas: Die flächendeckende Bereitstellung von Nettotarifen wäre ein großer Erfolg, ist aber politisch wohl in der Tat kaum durchsetzbar. Der unabhängige Honorarberater sucht für seinen Kunden in der Regel bei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften die jeweils am besten passenden Tarife heraus. Die strikte Abschlusstreue eines Ausschließlichkeitsvermittlers ist damit natürlich überhaupt nicht gegeben und so verfolgen die Versicherungen die Debatte noch mit insgesamt wohl gemischten Gefühlen. Wichtig ist für den Kunden das Verständnis, dass es sich bei den so genannten Nettotarifen nicht um eigenständige Produkte handelt, sondern um die gleichen Tarife wie bisher, allerdings ohne eingerechnete - und in aller Regel sehr beträchtliche - Abschluss- und Bestandsprovisionen. Hier ist bei den Kunden noch Aufklärungsarbeit zu leisten.

Von: Oliver Lepold

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