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Mifid 2: Anlageberatung in Europa wird neu definiert

Sophie Ahlswede von DB Research
Sophie Ahlswede von DB Research
61 Prozent der Anleger lassen sich vor einer Vermögensanlage beraten, wie eine kürzlich erschienene Umfrage der amerikanischen Fondsgesellschaft Fidelity in 14 EU-Ländern herausfand. Die meisten Anleger (68 Prozent) gehen dafür zu ihrer Bank.

Wie Umfragen belegen, vermuten viele Anleger, dass ihr Anlageberater dabei nicht nur in ihrem Interesse agiert, sondern auch in seinem eigenen Interesse bestimmte Produkte empfiehlt. Die Vermutung resultiert nicht zuletzt aus der heute üblichen Form der Darstellung von Gebühren für die Beratung, die sich meist in Form von Prozent-Angaben in Produktinformationsblättern und Verträgen finden.

Die Unzufriedenheit darüber führt jedoch die überwiegende Mehrzahl der Anleger nicht zu dem Schluss, anstelle der traditionellen Bankberatung einen Honorarberater aufzusuchen.

Ein Honorarberater bietet lediglich die Beratung an, aber verkauft keine Produkte. Im Gegenteil: Nur 7 Prozent der Anleger geben an, auf jeden Fall bereit zu sein, für Beratung direkt zu bezahlen. 37 Prozent können sich dies immerhin vorstellen. Aktuell lassen sich lediglich 9 Prozent der Anleger von einem unabhängigen Berater beraten.

Was ist der Knackpunkt an der Provisionsvergütung?

Die Vergütung von Anlageberatern in Banken besteht in der Regel aus mehreren Teilen: dem Kunden werden einmalige, beispielsweise ein Ausgabeaufschlag, und laufende (Verwaltungsgebühr-)Kosten berechnet.

Zusätzlich beziehungsweise teilweise auch aus dem vom Kunden bezahlten Ausgabeaufschlag erhält der Berater vom Produkthersteller eine sogenannte „Kick-back“-Zahlung für seine Vertriebsleistung.

Des Weiteren können Boni durch den Arbeitgeber des Anlageberaters hinzukommen, je nachdem welche Produkte der Berater in welchem Umfang verkauft. Anleger haben dabei Kenntnis über die von ihm direkt gezahlten Gebühren, jedoch in der Regel nicht über die Höhe der weiteren Vergütungsströme.

Der Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) fand kürzlich in einer Untersuchung heraus, dass Banken in etwa 46 Prozent der Fälle eine Auskunft über diese indirekten Gebühren verweigern. Obwohl die Untersuchung nicht repräsentativ war, wird deutlich, dass hier Nachholbedarf bezüglich der Transparenz besteht.

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