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Bafin: Produktinformationsblätter müssen besser werden

Beipackzettel für Finanzprodukte lassen laut Bafin noch <br>sehr zu wünschen übrig. Quelle: Fotolia
Beipackzettel für Finanzprodukte lassen laut Bafin noch
sehr zu wünschen übrig. Quelle: Fotolia
Seit 1. Juli 2011 müssen Wertpapierdienstleistungsunternehmen ihre Kunden mittels zwei- bis dreiseitiger Beipackzettel über die wichtigsten Merkmale von Finanzinstrumenten aufklären. Dazu hatte es jüngst immer wieder Kritik von Verbraucherschützern und unabhängigen Experten gegeben. Die Bafin hat nun dank einer repräsentativen Stichprobe ebenfalls erheblichen Korrekturbedarf bei den Produktinformationsblättern ausgemacht.

„Der Zweck des neuen Informationsblattes, die Kunden kurz und prägnant über in der Anlageberatung empfohlene Produkte zu informieren, wird in vielen Fällen noch nicht erreicht“, betonte Karl-Burkhard Caspari, Exekutivdirektor Wertpapieraufsicht der Bafin. Es mangele häufig an ausreichenden und verständlichen Informationen für die Anleger.

Risiken und Kosten nicht transparent ausgewiesen

Die Mängel: Oftmals waren Produkte und die damit verbundenen Risiken nicht hinreichend konkret beschrieben. Statt einem auf das jeweilige Produkt bezogenen individuellen Risikohinweis wurden häufig pauschal alle denkbaren Risiken genannt, auch solche, die gar nicht existierten: So wurde etwa bei einer auf Euro lautenden Anleihe eines inländischen Emittenten auf ein Fremdwährungsrisiko hingewiesen. In vielen anderen Fällen fehlten wesentliche Risiken, etwa das mit einer Anlage verbundene Totalverlustrisiko im Beipackzettel.

Auch bei der Transparenz der Kostenangaben hakte es öfters: Ein abstrakter Verweis auf das Preis-Leistungsverzeichnis des Instituts und/oder auf die Auskünfte des Anlageberaters reicht jedoch nicht aus. Auch Maximalangaben mit Angaben wie „in der Regel“ oder „unter Umständen“ entsprechen nicht den Vorgaben. Die Kosten müssen in ihrer tatsächlichen Höhe oder als Prozentangabe auf den Anlagebetrag ausgewiesen werden. Lediglich die Existenz von Verwahrungskosten und Nebenkosten beim Erwerb dürfen mit einem abstrakten Hinweis erwähnt.

Schwer verständliche Formulierungen

Die Auswertung zeigte zudem, dass viele Informationsblätter nur schwer oder gar nicht verständliche Formulierungen enthielten. Beispiele dafür sind nicht erklärte Fachbegriffe, zusammengesetzte Wortkonstruktionen und unbekannte Abkürzungen. Bisweilen wurden Informationsblätter lediglich für ganze Produktgattungen statt für einzelne Finanzprodukte erstellt oder fielen schlichtweg zu lang aus.

Die Erhebung der Bafin umfasste je 120 bis 130 Produktinformationsblätter zu Aktien, Anleihen und zu einem Zertifikat mit marktbreitem Börsenindex als Basiswert. Institute, deren Informationsblätter deutliche Mängel aufweisen, sind nun zu Korrekturen aufgerufen. Bei der jährlichen Prüfung nach Paragraf 36 Wertpapierhandelsgesetz will die Aufsicht kontrollieren, ob die Institute ausreichend nachgebessert haben.

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