AnzeigeKostenlose Weiterbildung

2. KVK Messe

Vermittler, Banker und Finanzdienstleister aufgepasst: 150 Aussteller, Weiterbildung in 55 Vorträgen und Workshops, Star-Redner Walter Riester – und das alles kostenfrei. Verpassen Sie nicht die 2. KVK-Messe am 5. Juni 2012 in der Koelnmesse.

User-Highlights

Deutschlands größte Fonds-Statistik

 Deutschlands größte Fonds-Statistik
Aus dem Magazin
Juni 2012

7.203 Fonds, 36.015 Performance-Kennzahlen, 230 Kategorien, 9 Ratings je Fonds, auf 120 Seiten. Monat für Monat aktuell.

>> kostenloser Download

AnzeigeTermine für Finanzprofis

zum Veranstaltungskalender

Ob Roadshow, Online-Seminar oder Branchen-Kongress – in unserem Veranstaltungskalender finden Sie ganz bequem die für Sie wichtigsten Termine.

Fondskongress 2012 in Bildern

 Fondskongress 2012 in Bildern

Mannheim, die elfte: Wenn der Fondskongress ruft, pilgert die Branche ins Congress Center Rosengarten. DAS INVESTMENT war dabei.

Regulierung der Finanzbranche

Regulierung der Finanzbranche

Regulierung - das Topthema der Finanzbranche. DAS INVESTMENT.com berichtet laufend über die anstehenden Gesetzesvorhaben.

Finanzgezwitscher

Twitter

DAS INVESTMENT.com auf
>> so funktioniert's
>> zum Twitter-Kanal

Facebook

DAS INVESTMENT gedruckt

DAS INVESTMENT Ausgabe Juni 2012
Schätze der Erde
Die besten Rohstoff-Fonds und ihr Schutz vor Inflation

>> Themen im Heft
>> Abo-Service

DAS INVESTMENT Extra

DAS INVESTMENT Extra
Stabile Sache: Vermögensverwaltende Fonds
Schutz vor Schieflagen, Elite-Strategien schon für kleines Geld, von defensiv bis offensiv

>> im Themen-Magazin blättern

Topnews

Top-Themen: Finanzberatung

Top-Themen

Was den Vertrieb bewegt:

Themen-Special: Offene Immobilienfonds

Immobilienfonds in der Krise

Bewegende Zeiten für offene Immobilienfonds und ihre Investoren: Aussetzung von Anteilsrücknahmen, Fondsschließungen und neue Gesetze. Alles, was Sie wissen müssen.

MMD-Mandat

 MMD-Mandat

Rentenfonds

Themenspecial Rentenfonds

1.391 Rentenfonds sind in Deutschland zugelassen. Ihr Volumen liegt bei insgesamt 151,9 Milliarden Euro. Mit den richtigen Produkten lassen sich nette und nervenschonende Renditen erzielen.

Deutsche Pleite-Promis

Bild Pleite-Promis

Deutsche Pleite-Promis – Wie Schauspieler Entertainer und Sänger ihr Geld verloren.

05.01.2012 10:00
Rubrik: Berater

Überblick: Die neuen Gesetze für Vermögensanlagen und Finanzanlagenvermittler

Die Regulierung der Finanzberatung macht vielen
Marktteilnehmern schwer zu schaffen. Quelle: Fotolia

Rechtsanwalt Klaus J. Koehler von der Kölner Kanzlei Zacher & Partner fasst zusammen, wo die Regulierung der Finanzberatung ansetzt und welche Schwächen die geplanten und bereits laufenden Vorhaben aufweisen.

Der Ansatzpunkt

Der Gesetzgeber unternimmt mit dem Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts vom 6. Dezember 2011 (BGB1, Teil I vom 12.12.2011 S. 2481 ff.) den Versuch, Lücken im Verbraucherschutz zu schließen. Ein wichtiges Ziel dabei ist die Stärkung des Vertrauens der Anleger und damit der Position des Finanzplatzes Deutschland.

Insoweit ist bemerkenswert, dass die Neuregelungen zwar europarechtskonform, jedoch nicht – wie inzwischen geschätzte 70 Prozent der Kapitalmarktgesetzgebung – „Brüsseler Ursprungs“ sind.

Dieser Aspekt ist zu sehen im Zusammenhang mit der Errichtung des Europäischen Finanzaufsichtssystems ESMA, das für Beschlüsse der Entscheidungsgremien eine einfache Mehrheit vorsieht. Dies bedeutet: Mitgliedstaaten ohne nennenswerten Kapitalmarkt haben das Potenzial, Mitgliedstaaten mit globaler Kapitalmarktrelevanz zu überstimmen. Es liegt daher im Interesse unseres Finanzplatzes, verbleibende Freiräume – solange es sie denn gibt - auszunutzen.

Das jetzt verabschiedete Gesetz in Form eines „Artikelgesetzes“ hebt das Verkaufsprospektgesetz auf und fasst 24 Gesetze und Verordnungen neu. Hier sind die wichtigsten Punkte für den Kapitalmarkt:

Vermögensanlagen

Gesetzlich geregelt (außerhalb des Erfassungsbereiches des Wertpapierprospektgesetzes) war bisher nur der Teilbereich „Prospektpflicht“ durch das Verkaufsprospektgesetz, das mit Wirkung vom 7. Dezember 2011 aufgehoben und durch das „Gesetz über Vermögensanlagen – VermAnlG“ ersetzt wird. Dieses ist in seinen Verordnungsermächtigungen ebenfalls zum 7. Dezember 2011 in Kraft getreten. In seinem eigentlich materiellen Teil gilt es (mit Übergangsvorschriften in Paragraf 32) ab 1. Juni 2012.

Vermögensanlagen werden „Finanzinstrumente“ im Sinne des Kreditwesen- und der Wertpapierhandelsgesetzes.

Was müssen Sie als Emittent oder Anbieter von „Vermögensanlagen“ beachten, um aufsichtsrechtlich „compliant“ zu sein und zivilrechtlich Haftungsrisiken zu vermeiden?

Das Gesetz erfasst, soweit im Inland öffentlich angeboten und nicht als „Wertpapier“ im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes verbrieft, folgende Produkte:

•    Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis eines  Unternehmens gewähren
•    Anteile an Treuhandvermögen (Emittent oder Dritter hält oder verwaltet im eigenen Namen für fremde Rechnung)
•    Anteile an sonstigen geschlossenen Fonds
•    Genussrechte
•    Namensschuldverschreibungen

Durch einen umfangreichen Katalog von Ausnahmen werden (wie bisher bei der Prospektpflicht) eine Reihe von Vermögensanlagen aus dem Anwendungsbereich herausgenommen. Die Möglichkeit, Unschärfen des alten Textes zu beseitigen, hat der Gesetzgeber nicht voll ausgeschöpft.

So wird die wohl kaum justiziable Klausel zu Staatsanleihen von Euro-Staaten „oder vor vergleichbaren Zahlungsschwierigkeiten gestanden hat“ übernommen; „Gebietskörperschaften“ werden trotz inzwischen erfolgter einschlägiger Rechtsprechung zum Wertpapierhandelsgesetz nicht eingrenzend definiert.

Emittenten und Anbietern von Vermögensanlagen ist zu raten, bei Zweifelsfragen bei der Bafin – Referat PRO 3 – anzufragen, ob das Gesetz auf die betreffende Emission Anwendung findet.

Noch keine Kommentare vorhanden.

Kommentar schreiben

* - Pflichtfeld



CAPTCHA Bild zum Spamschutz
Wenn Sie das Wort nicht lesen können, bitte hier klicken.
*