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10.01.2012 17:15
Rubrik: Berater

EdW: Oberverwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab

Nero Knapp vom Verband unabhängiger Vermögensverwalter

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag gegen die Sonderzahlung 2010 für die Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zurückgewiesen. Damit schließt es sich dem Bundesgerichtshof (BGH) an.

Unter anderem hatte der Verband unabhängiger Vermögensverwalter (VuV) den Eilantrag beim OVG Berlin-Brandenburg unterstützt. Ziel war es, die Rechtmäßigkeit des 2010 vom EdW bei seinen Mitgliedern erhobenen Sonderbeitrags überprüfen zu lassen. Dieser Antrag wurde nun abgelehnt. „Wie zu erwarten war, schließt sich das Oberverwaltungsgericht dem BGH an und geht davon aus, dass der Entschädigungsfall für die Anleger vorliegt“, äußert sich Nero Knapp, geschäftsführender Verbandsjustiziar des VuV, zu dem Urteil.

Hintergrund ist, dass im Rahmen der Insolvenz der Investmentgesellschaft Phoenix Kapitaldienst die EdW herangezogen wurde, um Anleger zu entschädigen. Das Volumen des EdWs entspricht aber mitnichten den Schadensersatzforderungen der Gläubiger. Um sich mit mehr Geldern auszustatten, hatte die EdW für 2010 und nun auch 2011 einen Sonderbeitrag seiner Mitglieder gefordert, gegen den sich einige wehren.

Im Urteil stellt das OVG die Frage der dauerhaften Funktions- und Leistungsfähigkeit der EdW. Das bestätigt die Einschätzung Knapps: „Das Konstrukt der EdW ist in seiner bisherigen Form dauerhaft nicht tragfähig. Unserer Meinung nach muss es grundlegend restrukturiert werden. Auch im Interesse der Anleger besteht ein dringender politischer Handlungsbedarf.“

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