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„Der Kundenbestand gehört nicht dem Berater, sondern dem Haftungsdach“

Bernhard Prasnow
Bernhard Prasnow
DAS INVESTMENT.com: Müssen an ein Haftungsdach angeschlossene Berater alle Produkte darüber abwickeln?

Bernhard Prasnow: Ja, ein Berater muss alle  Finanzinstrumente, ab 1. Juni 2012 auch geschlossene Fonds, über dieses eine Haftungsdach abwickeln. Eine Aufteilung auf verschiedene Haftungsdächer ist gesetzlich nicht zulässig.  Der Gesetzgeber  will, dass der  Kunde im Haftungsfall klar weiß, wer sein Ansprechpartner ist.

DAS INVESTMENT.com: Das schränkt die Unabhängigkeit in der Beratung aber stark ein.

Prasnow: Deshalb sollten Vermittler ihr Geschäftsmodell überprüfen, um festzustellen, ob sie hierfür ein Haftungsdach benötigen. Wichtig ist, wie breit und gut die Produktauswahl des Haftungsdaches ist. Manche Haftungsdächer nutzen für den Bereich geschlossene Fonds auch Spezialisten wie eFonds, um die besonderen Anforderungen ihrer Vermittler rund um diese Produktwelt erfüllen zu können und damit auch ihre Haftungsrisiken zu mindern.

DAS INVESTMENT.com: Gesetzt, ein Berater will aus einem Haftungsdach austreten. Nimmt  er seinen Kundenbestand automatisch mit?

Prasnow: Nein, nicht automatisch. Das Haftungsdach ist Vertragspartner des Kunden. Der Bestand gehört folglich  nicht dem Berater, sondern dem Haftungsdach. Inwiefern der jeweilige Vertrag zwischen Vermittler und Haftungsdach Übertragungsmöglichkeiten vorsieht, muss im Einzelfall geprüft, verhandelt und vertraglich vereinbart werden. Selbstverständlich müssen hierbei auch die gesetzlichen Hürden wie  das Datenschutzgesetz oder die Nachhaftung berücksichtigt werden.

DAS INVESTMENT.com: Sie bieten die Plausibilitätsprüfung von Fonds an. Ist ein Berater dadurch komplett aus der Haftung?

Prasnow: eFonds  bietet für seine Partner eine Versicherungslösung, die eFonds-Leistungen, unter anderem auch die Produkt- und Plausibilitätsprüfung versichert und auf Wunsch die Rückdeckung für die Beratungs- und Produkthaftung übernimmt.

DAS INVESTMENT.com: Warum hat eFonds sein Haftungsdach eFonds Financial Services AG eingestellt?

Prasnow: Wir hatten das Haftungsdach als strategische Vorbereitung auf eine KWG-Regulierung des geschlossenen Fonds bis 2010 betrieben. Durch die anderweitige Regelung bei Beteiligungsprodukten durch den künftig geltenden Paragrafen 34f der Gewerbeordnung war das Haftungsdach für uns obsolet geworden. Zudem standen die Kosten nicht mehr in einem ausgewogenen Verhältnis zum Ertrag.


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