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Nur jeder Fünfte 34-c-Berater ist ein „alter Hase“

Fast jeder vierte Vermittler muss bis Ende 2014 noch einen Sachkundenachweis erbringen, um Investmentfonds, geschlossene Fonds oder sonstige Vermögensanlagen vertreiben zu dürfen. Quelle: Fotolia
Fast jeder vierte Vermittler muss bis Ende 2014 noch einen Sachkundenachweis erbringen, um Investmentfonds, geschlossene Fonds oder sonstige Vermögensanlagen vertreiben zu dürfen. Quelle: Fotolia
Knapp jeder vierte Inhaber einer Erlaubnis gem. §34c GewO muss sich noch bis Ende 2014 qualifizieren, um auch ab 2015 weiter Investmentfonds, geschlossene Fonds und sonstige Vermögensanlagen vermitteln zu dürfen. Das zeigt eine Auswertung von über 2.800 Antworten des Online-Qualifikations-Checks, den die Going Public Akademie für Finanzberatung durchgeführt hat.

Von der Alte-Hasen-Regelung profitieren rund 20 Prozent der Vermittler. 41 Prozent haben bereits eine anerkannte Qualifikation (gem. §4 FinVermV). 16 Prozent der Befragten gaben an, unter einem Haftungsdach zu agieren oder keine Vermögensanlagen zu vermitteln.

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