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„Gut gemeint ist nicht gut gemacht“: Helmut Kapferer gegen Thomas Richter

Dass das Beratungsprotokoll für die Investmentfonds aktuell und in naher Zukunft auch für die Geschlossenen Fonds ein Vertriebshindernis darstellt, mag ich nicht bestreiten. Dennoch ist Ihre plakative Aussage (siehe Betreff) so nicht richtig, gibt ein falsches Signal und schadet der Investmentindustrie. Schließlich dient das Beratungsprotokoll nicht nur der Erfüllung der neuen berufsrechtlichen Anforderungen sondern bewahrt auch, bei korrekter Nutzung, den Berater vor Haftung. Man könnte auch, in ähnlicher Weise wie Sie, plakativ argumentieren: Wer keine  Beratungsprotokolle fertigt, ist ohnehin bald nicht mehr in der Branche. Da kann es ihm eigentlich egal sein, ob das Investmentgeschäft dadurch nun gestört wird oder nicht.  Die inzwischen zu Tausenden zählenden Anlegeranwälte stehen bereit.

Ein gut Teil der von Ihnen beschriebenen negativen Folgen des Beratungsprotokolls ist auf das schlechte Image des Protokolls zurückzuführen. `Es wird viel zu viel Zeit benötigt, viel zu umständlich, der Kunde langweilt sich´ und andere Argumente hört man immer wieder von Beratern und Vermittlern. Ich kenne keinen Vermittler oder Berater, der schon auf die Idee gekommen wäre, das Beratungsprotokoll beim Kunden positiv zu verkaufen. ´Das muss halt sein, der Gesetzgeber will es so` und so weiter. Berater, die mit dieser Einstellung Beratungsprotokolle fertigen, müssen sich nicht wundern, wenn sie dann  einen frustrierten Kunden vor sich haben, der keinen Umsatz machen will. 

Warum die Berater eine so negative Einstellung zum Beratungsprotokoll haben, ist aus meiner Sicht insbesondere auf ein gravierendes Informationsdefizit zurückzuführen aber auch auf die von Anbieterseite zur Verfügung gestellten einseitig die Interessen der Anbieter berücksichtigenden und meist  praxisfremden Vorlagen für die Beratungsdokumentation.

Nur wenige Berater kennen nach meiner Erfahrung den Sinn einer Beratungsdokumentation und vor allem kennen sie auch nicht die positiven Wirkungen für sich selbst und für ihr Geschäft. Wenn nun Sie als bekannte Branchenpersönlichkeit mit solchen plakativen Thesen um sich werfen, dann erzeugen Sie damit natürlich auch Wirkung. Der Berater fühlt sich in seiner negativen Einstellung bestätigt und wird deshalb noch seltener Investmentfonds anbieten. Der Investmentindustrie haben Sie damit, aus meiner Sicht, keinen Gefallen getan.  


Zur Person: Helmut Kapferer (www.finanzrecherche.de ) ist von Haus aus Banker, wechselte jedoch 1985 in den Fachjournalismus mit dem Hauptthema Geldanlage. Er war als Chefredakteur verantwortlich für diverse periodische Werke der Haufe Verlagsgruppe in Freiburg und entwickelte dort ein breites Fachbuchprogramm. In der Wendezeit berichtete Kapferer für verschiedene Publikationen, insbesondere jedoch für die Zeitschrift „DM“ (heute EURO“) von den Problemen der Neubürger mit dem deutschen Finanzdienstleistungsmarkt. In 1991 wechselte er zur Bertelsmann- Gruppe und wurde Chefredakteur des wohl bekanntesten Informationsbriefs der Finanzbranche, des „DFI gerlach – report“, dessen kritische Berichterstattung vom unseriösen Branchenteil gefürchtet war und heftig bekämpft wurde. Während der rund achtjährigen Tätigkeit für die Bertelsmann Gruppe war Kapferer häufiger Gesprächspartner in den Medien, insbesondere im Fernsehen. Kapferer wurde außerdem in Bundes- und Ländergremien berufen, die Finanzgesetzgebung vorbereiten sollten. Ab 1999 bis 2011 war Kapferer als Geschäftsführender Gesellschafter der Vermögensmanagement EuroSwitch! GmbH in Frankfurt, die derzeit vier erfolgreiche Dachfonds managt, engagiert tätig.


Reaktion von Thomas Richter auf den Kommentar

Der Kommentar geht an unserer Kritik vorbei. Wir sagen doch gar nicht, dass Beratungsprotokolle an sich etwas Schlechtes sind. Wir sagen nur, dass sie entbürokratisiert werden und für alle Anlageprodukte gleichermaßen gelten müssen, damit es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen kommt. Heute gilt: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.

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