LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in FinanzberatungLesedauer: 1 Minute

Honorarberater VDH Erstes Haftungsdach für Honorar-Anlageberater

Der Verbund Deutscher Honorarberater (VDH) hat gemeinsam mit Baumann & Partners ein Haftungsdach für Honorar-Anlageberater gegründet. Der Luxemburger Vermögensverwalter wird die Honorar-Anlageberatung unter der geschützten Marke Honorarberater VDH anbieten. Unter dem Dach stellt er den Beratern unter anderem Mifid-konforme Beratungstechnologien sowie ein Honorarberechnungs- und Kick-Back-Erstattungssystem zur Verfügung. Außerdem übernimmt der Vermögensverwalter alle verwaltungstechnischen und aufsichtsrechtlichen Pflichten.

Laut Bafin ist das Haftungsdach jedoch noch nicht im Honoraranlageberatungs-Register. Der VDH erklärte gegenüber DAS INVESTMENT.com, den Antrag bereits abgeschickt zu haben. "Wir haben bei dem Honorarberater-Haftungsdach eine grenzübergreifende Kooperation", erklärte ein Sprecher. "Die Bafin prüft diesen gesonderten Fall wohl noch."

Nach dem seit heute gültigen Honorar-Anlageberatergesetz müssen alle unabhängigen Honorarberater, die zu sämtlichen Finanzinstrumenten beraten, selbst als KWG-32-Institut in das Honorar-Anlageberaterregister eingetragen sein oder einem Haftungsdach mit Erlaubnis zur Honorar-Anlageberatung angehören. Für die Honorar-Finanzanlageberatung, deren Inhalt sich auf die Beratung zu Investmentfonds beschränkt, reicht eine Erlaubnis nach Paragraf 34h Gewerbeordnung aus.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen