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in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 1 Minute

Deutsche Kreditwirtschaft zum Kleinanlegerschutz Bafin-Aufsicht und keine Beipackzettel

In der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Bundestags zum Kleinanlegerschutzgesetz forderte Henning Bergmann vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) eine einheitliche Aufsicht für Vermittler von Finanzanlagen. Diese sollen von der Aufsichtsbehörde Bafin und nicht wie bislang von Gewerbeämtern kontrolliert werden. Es reiche nicht aus, nur die Produktseite zu regulieren, sagte der Chef des Sparkassen-Verbands. Sein Verband gehört zum DK, einer Interessenvertretung für deutsche Kreditwirtschaft.

Außerdem forderte der DK eine Abschaffung des Produktinformationsblattes für Aktien und einfachen Anleihen. Beide Finanzinstrumente zeichneten sich durch eine einfache Auszahlungs- und Kostenstruktur aus, argumentierte der Verband. Diese seien bereits in den "Basisinformationen für Wertpapiere und weitere Kapitalanlagen" beschrieben. Der Aufwand für diese Dokumente sei derart hoch, dass sich eine Beratung letztendlich nicht lohnen würde, so der DK weiter. Zudem werden durch baldiges Inkrafttreten der PRIP-Verordnung in Europa die nationalen Regelungen zu Produktinformationsblättern obsolet. 

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