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Verbraucherschutz Bundesrat billigt Kleinanlegerschutzgesetz

Mehr Schutz für Kleinanleger: Der Bundesrat hat am Freitag das Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen, meldet das Handelsblatt. Für Anleger bedeutet das neue Gesetz ein Plus an Informationen. Anbieter sind dazu verpflichtet, transparenter über ihre Geldanlagen zu informieren. So müssen sie etwa jederzeit einen aktuellen Prospekt zu ihren Anlagen zur Verfügung stellen.

Der Bundestag hatte das Gesetz Ende April beschlossen. Demnach sollten Anbieter von Finanzprodukten einen Prospekt erstellen müssen, wenn sie mehr als 2,5 Millionen Euro von ihren Anlegern einsammeln wollen. Nach diesem Gesetzesentwurf sollen die Anbieter von der so genannten Prospektpflicht befreit werden, die ihre Anlagen ohne Provision an den Mann bringen. Soziale Initiativen und gemeinnützige Projekte sowie Crowdinvesting-Anbieter sollen nur dann einen Prospekt erstellen müssen, wenn der Verkaufspreis aller angebotenen Vermögensanlagen mehr als 2,5 Millionen Euro beträgt. Auch soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (Bafin) mehr Handhabe gegen Verstöße bekommen.

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