3 Fragen zum Provisionsabgabeverbot: VSAV-Vorstand „Vermittler sollen sich an kartellähnliche Absprachen von Dritten halten“
Ralf Werner Barth, Vorstand der Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) macht den Anfang.
Barth: Ja, es ist es ein logischer und längst überfälliger Schritt zu mehr unternehmerischer Freiheit.
Was war der Sinn des Provisionsabgabeverbots? Wozu wurde er eingeführt und wie trug er zum Verbraucherschutz bei?
Ralf Werner Barth: Mit Erlass des Provisionsabgabeverbots per Anordnung vom 14. August 1923 (VerAfP 1924, S. 22), novelliert durch Anordnung am 8. März 1934 für die Lebensversicherung und dann auch am 5. Juni 1934 für die Krankenversicherung hat das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung das Ziel verfolgt, einen Missstand für die Versichertengemeinschaft zu vermeiden. Der Missstand wird auch heute noch darin gesehen, dass Versicherungsvermittler durch Provisionsabgaben an Versicherungsnehmer veranlasst werden, immer höhere Provisionsforderungen zu stellen. Dies könnte zur Folge haben, dass das allgemeine Prämienniveau steigt.