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in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 4 Minuten

JDC-Chef Sebastian Grabmaier Sorge um Garantiezins bietet Vermittlern „hervorragende Beratungschance“

Sebastian Grabmaier ist Vorstandsvorsitzender des Maklerpools Jung, DMS & Cie., einer Tochterfirma der Wiesbadener JDC Group.
Sebastian Grabmaier ist Vorstandsvorsitzender des Maklerpools Jung, DMS & Cie., einer Tochterfirma der Wiesbadener JDC Group.
Nach der Talanx-Tochter Neue Leben Pensionskasse (NLP) hat mit der BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes auch Deutschlands größte Pensionskasse angekündigt, die Verzinsung für bestehende Verträge zu senken: Bestehende Guthaben aus bisherigen Beitragszahlungen sind zwar nicht von der Kürzung betroffen. Aber die aktuellen Beispiele zeigen, dass bestehende Garantien von Produkten zur betrieblichen Altersvorsorge auch im Bestand gekürzt werden können.

Ähnliches dürfte auch einem Lebensversicherer in ernster Notlage drohen: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) kann zum Schutz der Versicherten gemäß Paragraf 314 Versicherungsaufsichtsgesetz garantierte Leistungen aus Lebensversicherungen absenken. Laut Bafin-Präsident Felix Hufeld wurde bereits eine zweistellige Zahl von Lebensversicherern „wegen ihrer Lage in Manndeckung genommen“.

Denn dem Druck der Niedrigzinsen dürften auf lange Sicht nicht alle Anbieter von Lebensversicherungen auf dem deutschen Markt standhalten. Das sollten Versicherungsmakler auch ihren Kunden gegenüber kommunizieren, meint Norman Wirth, Berliner Fachanwalt für Versicherungsrecht und Vorstand des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung. Demnach könnte eine Pflicht zur Aufklärung des Kunden über ein Verlustrisiko bestehen.

DAS INVESTMENT.com: Teilen Sie die Auffassung, wonach eine Pflicht zur Aufklärung des Kunden über ein Verlustrisiko bestehen könnte?

Sebastian Grabmaier: In jedem Beratungsgespräch sollte man heute seinen Kunden die Auswirkungen des derzeitigen Niedrigzinsumfeldes auf ihre Spar- und Anlagemöglichkeiten bewusst machen. Denn bei allen festverzinslichen Anlagen bleibt bei derzeitigen Renditeerwartungen nach Inflation und Steuern ein realer Kaufkraftverlust zu befürchten. Das ist gar kein spezifisches Problem der Lebensversicherung.

Vor dem Hintergrund weiter niedriger Zinsen und sich kontinuierlich vermindernden Garantieleistungen muss sich aber jeder Makler in der individuellen Beratungssituation fragen, ob das ehemalige Lieblingsprodukt der Deutschen, die Kapitallebensversicherung, für einen Neuabschluss noch das geeignete Produkt für den jeweiligen Kunden ist.

Vor allem, wenn es sich nicht um betriebliche Altersvorsorge handelt. Wenn dann aber tatsächlich für einen Kunden der Erhalt eines möglichst großen Teiles der Kapitalsubstanz im Vordergrund steht, kann auch eine niedrige Garantieleistung auf den tatsächlich zur Kapitalanlage kommenden Anteil der Beiträge sinnvoll sein. Hier sollte man jetzt sicher dazu übergehen, Kunden offen darzustellen, dass es sein kann, dass am Ende der Laufzeit gegebenenfalls weniger zur Auszahlung kommen kann, als eingezahlt wurde.

Da bei Regierung, Justiz und im Markt aber Einigkeit darüber herrscht, dass Dank Protektor und gesetzlichen Vorkehrungen zur Leistungsverminderung keine Pflicht zu einer Warnung vor Totalverlust besteht, wird ein solcher „Hinweis auf ein Verlustrisiko“ in Beratung und Vertrieb nicht schaden.

Seite 2: „Kein unüberwindbares Hindernis für den Verkauf“
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