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Berufsunfähigkeitsversicherung Welcher Beruf ist in der BU-Police versichert?

Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Hamburger Kanzlei <a href='http://joehnke-reichow.de/' target='_blank'>Jöhnke & Reichow</a>.
Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke ist Partner der Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow.
Für die Frage, welcher Beruf im Berufsunfähigkeitsverfahren versichert ist, ist ein Blick in das Vertragswerk nebst Versicherungsbedingungen unabdingbar.

Blick ins Bedingungswerk gibt Antworten

Die dem Vertragswerk zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen stellen darauf ab, ob der Versicherte während der Dauer der Versicherung berufsunfähig wird. So dann wird die Berufsunfähigkeit definiert. Dabei muss der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen unfähig sein, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die – sollte eine Verweisung vereinbart worden sein – unter anderem seiner „bisherigen“ Lebensstellung entspricht.

Zu dem Begriff „Ausübung eines Berufes“ stellt der Versicherer auf einen gewissen Zeitraum ab, der so dann geprüft wird. Darüber hinaus wird der Versicherte in dem Leistungsantrag gefragt, welche „Tätigkeiten“ er ausgeübt hat.

Fehler im Leistungsantrag rächen sich

Fraglich ist weiterhin, was der Versicherte nun in seinem Leistungsantrag gegenüber dem Berufsunfähigkeitsversicherer hinsichtlich der ursprünglich ausgeübten Tätigkeiten angeben soll. Zunächst muss dem Versicherten klar sein, dass er die Beweislast für das Vorliegen der Berufsunfähigkeit trägt. Dabei schuldet der Versicherte ebenfalls umfassende Tätigkeitsnachweise. Dabei hat er entsprechende Tätigkeiten anzugeben, die er vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübt hat.

Schwierigkeiten mit Leistungsantrag

Der Leistungsantrag stellt sich meist als sehr schwierig heraus und Versicherte fühlen sich oft „alleine gelassen“. Schnell wird deutlich, dass kompetente Unterstützung von Nöten ist. Das Aufsuchen eines Spezialisten ist auch anzuraten, denn mit dem Leistungsantrag beginnt das „BU-Verfahren“. Fehler in dem Leistungsantrag sind nur schwer zu korrigieren.

Leistungsablehnung des Versicherers?

Hat der Berufsunfähigkeitsversicherer bereits den Leistungsantrag des Versicherten abgelehnt, so sollten die Ansprüche des Versicherten unbedingt zeitnah von einem spezialisierten Rechtsanwalt im Versicherungsrecht überprüft werden.

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