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Die Efonds Group hat ihr Leistungsportfolio um Wertpapierhandel und Altersvorsorgeprodukte erweitert. Die Deutsche Bank Privat Wealth Management und DWS wurden als Produktpartner gewonnen.
„Niemand ist zum Verkäufer geboren“, meint der Kommunikations- und Vertriebstrainer Stefan Frädrich. Was viele Finanzberater und Versicherungsvermittler falsch machen, welche Eigenschaften einen guten Verkäufer auszeichnen und wie man den inneren Schweinehund überwinden und erfolgreiches Verkaufen lernen kann, erklärt er im Gespräch mit DAS...
Die Bundesregierung plant, die Anlageberater der Banken künftig bei der Aufsichtsbehörde Bafin zu registrieren. Dies kündigte Erich Paetz, Ministerialrat im Bundesverbraucherschutzministerium, auf einer Tagung des „Handelsblatts“ in Köln an.
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Das BMELV unter Ministerin Ilse Aigner hat 10 Thesen zur Qualität in der Finanzberatung formuliert.DAS INVESTMENT.com hat sie von unabhängigen Experten einschätzen und nach ihrer praktischen Umsetzung hin prüfen lassen.
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Sanierungsfall offene Immobilienfonds
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Das Dresdner Fünf-Sterne-Hotel Suitess und DAS INVESTMENT verlosen vier Tage in einer Luxussuite im Gesamtwert von 1.200 Euro. Eine Frage müssen Sie beantworten...
Der Gründer und Vorstandsvorsitzende der MEG AG, Mehmet E. Göker zieht sich aus dem Unternehmen zurück. Der Spezialvertrieb für Private Krankenversicherungen wird restrukturiert.
Mit massiven Rendite-Einbrüchen ist bei offenen Immobilienfonds nicht zu rechnen. Die drei von DAS INVESTMENT getesteten Verkaufsschlager werden die Krise aber nicht alle gleich gut überstehen.
Jim Rogers, Rohstoffinvestor der ersten Stunde, sprach mit dem Magazin „MÄRKTE & ZERTIFIKATE“ von der Royal Bank of Scotland über seine Marktmeinung, die China-Blase und die Zukunft der USA. Die Redaktion war so freundlich, uns das Interview zur Verfügung zu stellen. Und hier ist es.
Die Accessio Wertpapierhandelshaus AG hat beim Amtsgericht Itzehoe den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
Quelle: Fotolia
Der Vorstand habe sich zu diesem Schritt entschieden, weil einerseits eine bilanzielle Überschuldung vorlag und andererseits keine positive Fortführungsprognose mehr möglich war, heißt es in einer Mitteilung des Mutterkonzerns Driver und Bengsch.
Die Accessio Wertpapierhandelshaus AG hat mit sofortiger Wirkung die Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zurückgegeben. Damit darf Accessio keine Wertpapiergeschäfte im Sinne des Paragraf 1 Abs.1a Satz 2 Nr.1 bis Nr.3 KWG mehr durchführen.
Bei Accessio war am Freitagnachmittag niemand für eine Stellungnahme zu erreichen. Accessio war bereits seit Mai 2008 in der Kritik. Mehrere Kunden hatten Klage gegen Accessio wegen fehlerhafter Anlageberatung vor dem Landgericht Itzehoe erhoben. Accessio hatte diese Vorwürfe stets zurückgewiesen.
Aktueller Vorfall: Das Landgericht Itzehoe hat Accessio am 20. Juli 2010 (Aktenzeichen 7 O 91/09) zu Schadenersatz in Höhe von rund 200.000 Euro verurteilt. Der klagende Anleger hatte Anleihen und Genussscheine erworben, die beträchtlich an Wert verloren hatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Laut Gericht haben Berater der Accessio den Anleger nicht auf die Vertriebsprovision, die sie von den Emittenten erhalten haben, hingewiesen.
Von: Oliver Lepold
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auch ich habe am 1.juni 2010
vom gericht itzehoe ´rund
60.000 euro für diverse genussscheine zugesprochen bekommen.
mikeheumann@arcor.de
Jochen , 03-08-10 12:22:
Hallo Herr Heumann,
es hängen wohl noch unzählige Verfahren hinten an.
Haben Sie sich bereits erkundigt, was die Verurteilung von ACCESSIO durch das LG Itzehoe bei in der jetzigen Situation ( Insolvenzantrag ) für Sie bedeutet?
Würde mich freuen, wieder von Ihnen zu hören, da mein Verfahren noch läuft.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Bleich
HAHA , 03-08-10 14:55:
*lach*
maggy , 04-08-10 17:20:
Herr Bleich, könnten Sie mir Ihre e-mail Adresse schreiben, ich kann meine hier leider öffentlich nicht preisgeben, weil sie meinen Namen beinhaltet, würde mich aber gern mit Ihnen kurzschließen, weil auch mein Verfahren noch läuft.
Jochen , 04-08-10 17:54:
Hallo -maggy-,
Sie können mich gerne anmailen unter JochenBleich@web.de und mir Ihre Situation mitteilen. Vielleicht können wir uns gegenseitig helfen oder trösten!?!?
Gruß
Jochen Bleich
Sabine , 05-08-10 14:39:
Liebe Maggy,
wir sollten eine Interessengruppe bilden. Zusammen sind wir stärker!
Dann ist der Druck auf Bafin und Co. stärker!
Ich rufe Dich heute noch an!
Sabine , 05-08-10 14:49:
Hier eine interessante Sichtweise, aus den Seiten der RA Lachmaier und Kollegen.
Wobei auch andere in Frage kommen.
Zitat:
"Haftet die DAB?
Während sich über Accessio/Driver & Bengsch die dunklen Wolken bedrohlich ballen, sonnt man sich beim Bankpartner der Itzehoer noch im Auge des Taifuns. Das könnte trügerisch sein. Die Bank profitierte nicht zuletzt von den unseriösen Praktiken und erhielt mutmaßlich auch einen Anteil der Erlöse zur Subventionierung der Tagesgeldbedingungen. Insoweit wusste man, dass seitens Accessio/Driver & Bengsch entsprechende Vergütungen gewährt wurden.
Demnach kommt nicht nur eine Tatbeteiligung an einem vorsätzlich schuldhaften Verhalten der Itzehoer Broker in Betracht, sondern auch Aufklärungspflichten aus dem Depotvertrag und aus dem Kontovertrag bezüglich des Tagesgeldes. Es kommt hinzu, dass das "ZinsKombiKonto" ein einheitliches Produkt ist, zu dessen Initiatoren auch die DAB gehören dürfte. Hier ist die Rechtsprechung noch in der Entwicklung. Bereits die Ausführungen des Bundesgerichtshofs zu verdeckten Rückvergütungen legen es aber nahe, dass man hier künftig strengere Maßstäbe anlegen wird.
Erste Klagen werden auch von unserer Seite vorbereitet. Wir bleiben für Sie am Ball."
Zitat Ende
Wutnickel , 07-08-10 10:28:
Hier eine derzeitige Lageeinschätzung: Es dürfte (leider) inzwischen völlig egal sein, ob man einen erstinstanzlichen Schadensersatztitel hat oder (wie in meinem Fall) der Prozess in Itzehoe noch läuft. Der Insolvenzveralter wird voraussichtlich gegen alle noch nicht rechtskräftigen Urteile in die Berufung gehen. Selbst wenn man in den nächsten Instanzen - nach Jahren - gewonnen hat, wird vermutlich nichts mehr zum Verteilen da sein. Ob und ggf. in welcher Höhe die Versicherung von Accessio angesichts der Höhe der Forderungen jemals eintritt, steht völlig in den Sternen. Gewinner am Ende wird eine Schar von cleveren und internet-medial aktiven Rechtsanwälten sein, die die Herde der geschädigten Anleger auch noch um das letzte Haar "geschoren" hat.
hugo , 07-08-10 15:37:
Hallo liebe Geschädigte,
die obigen E-Mail-Adressen werden als nicht vorhanden zurückgewiesen. Bitte nochmals in korrekter Schreibweise posten.
ernst , 07-08-10 15:40:
bitte die obigen E-Mail-Adressen korrigieren - diese sind nicht gültig.
auch ich habe am 1.juni 2010
vom gericht itzehoe ´rund
60.000 euro für diverse genussscheine zugesprochen bekommen.
mikeheumann@arcor.de
es hängen wohl noch unzählige Verfahren hinten an.
Haben Sie sich bereits erkundigt, was die Verurteilung von ACCESSIO durch das LG Itzehoe bei in der jetzigen Situation ( Insolvenzantrag ) für Sie bedeutet?
Würde mich freuen, wieder von Ihnen zu hören, da mein Verfahren noch läuft.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Bleich
Sie können mich gerne anmailen unter JochenBleich@web.de und mir Ihre Situation mitteilen. Vielleicht können wir uns gegenseitig helfen oder trösten!?!?
Gruß
Jochen Bleich
wir sollten eine Interessengruppe bilden. Zusammen sind wir stärker!
Dann ist der Druck auf Bafin und Co. stärker!
Ich rufe Dich heute noch an!
Wobei auch andere in Frage kommen.
Zitat:
"Haftet die DAB?
Während sich über Accessio/Driver & Bengsch die dunklen Wolken bedrohlich ballen, sonnt man sich beim Bankpartner der Itzehoer noch im Auge des Taifuns. Das könnte trügerisch sein. Die Bank profitierte nicht zuletzt von den unseriösen Praktiken und erhielt mutmaßlich auch einen Anteil der Erlöse zur Subventionierung der Tagesgeldbedingungen. Insoweit wusste man, dass seitens Accessio/Driver & Bengsch entsprechende Vergütungen gewährt wurden.
Demnach kommt nicht nur eine Tatbeteiligung an einem vorsätzlich schuldhaften Verhalten der Itzehoer Broker in Betracht, sondern auch Aufklärungspflichten aus dem Depotvertrag und aus dem Kontovertrag bezüglich des Tagesgeldes. Es kommt hinzu, dass das "ZinsKombiKonto" ein einheitliches Produkt ist, zu dessen Initiatoren auch die DAB gehören dürfte. Hier ist die Rechtsprechung noch in der Entwicklung. Bereits die Ausführungen des Bundesgerichtshofs zu verdeckten Rückvergütungen legen es aber nahe, dass man hier künftig strengere Maßstäbe anlegen wird.
Erste Klagen werden auch von unserer Seite vorbereitet. Wir bleiben für Sie am Ball."
Zitat Ende
die obigen E-Mail-Adressen werden als nicht vorhanden zurückgewiesen. Bitte nochmals in korrekter Schreibweise posten.
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