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Aktualisiert am 27.03.2020 - 13:33 Uhrin InstitutionelleLesedauer: 2 Minuten

Farbenfrohe Finanzinstitute Sparkassen verlieren das Recht auf Rot

Dieser Rechtsstreit rüttelt an den Urfesten der deutschen Sparkasse: Die spanische Santander-Bank hat einen wichtigen Etappensieg in einem nun schon Jahre währenden Rechtsstreit mit dem deutschen Sparkassenverband errungen. Es geht um die Farbe Rot. Die Sparkassen verwenden seit den 70er-Jahren in ihrem Logo ein Signalrot mit der Farbbezeichnung HKS 13. 2007 hat sich der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) den Farbton samt angrenzenden Tönen beim Patentamt schützen lassen.

Die Santander-Bank, selbst mit einem Filialnetz auf dem deutschen Markt aktiv, verwendet das sehr ähnliche HKS 14. Dagegen hat der DSGV geklagt. Er verlangte von der spanischen Konkurrenz, in Deutschland eine andere Farbe zu verwenden. Im Gegenzug klagte Santander, den Farbschutz für HKS 13 löschen zu lassen. Und erhielt jetzt Recht: Das Bundespatentgericht hat die Farbschutzmarke Rot der Sparkassen gelöscht (Az.: 25 W(pat) 13/14).

Das möchte der Sparkassenverband nicht hinnehmen und geht nun in die nächste Instanz: Der Bundesgerichtshof soll entscheiden. Hier sollen die Farbschutzrechte noch einmal ganz neu verhandelt werden, Juristen erwarten ein Grundsatzurteil.

Anders als beim Gelb des Langenscheidt-Verlags, dem die Karlsruher Richter Schutzrechte zugestanden haben, sei hier nicht eine kleine Produktnische, sondern ein ganzes Marktsegment betroffen. Die Sparkassen verlangten, die Farbe Rot für alle Finanzdienstleistungen zu monopolisieren, das sei problematisch, zitiert der ZDF-Auftritt „heute.de“ den Münchner Markenrechtsexperten Andreas Schulz.

Bis zur Entscheidung der Bundesrichter bleibt der Patentschutz der Sparkassen für HKS 13 einstweilen bestehen.

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