LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in FondsLesedauer: 3 Minuten

AIFM-Richtlinie: Weichkosten sind das größere Problem

Dirk Hasselbring
Dirk Hasselbring
Seit vielen Jahren wird in der Fondsbranche darüber diskutiert, dass es vernünftig wäre, die anfänglichen Weichkosten zu begrenzen. Es ist nun einmal schwer, eine für den Anleger attraktive Rendite zu erzielen, wenn von vornherein ein nicht unbeträchtlicher Teil des Eigenkapitals nicht in die Investition fließt, sondern für die Kosten der „Verpackung“ verwendet wird.

Die gute Nachricht: Die Weichkosten sind in den vergangenen Jahren bereits gesunken, weil die Initiatoren der Fonds akzeptiert haben, dass ihre Deckungsbeiträge sinken. Insgesamt sind diese Kosten dennoch zu hoch und eine weitere Reduktion wäre dringend geboten. Diese scheitert jedoch daran, dass ein Großteil der Weichkosten in die Vertriebsprovisionen fließt. Und obwohl einige Vertriebe bereit sind, die Provisionen zu senken, so sind es doch viele andere nicht.

Dabei müsste der Gesamtertrag weder für die Initiatoren noch für die Vertriebe sinken. Er müsste nur anders verteilt werden: An Stelle der relativ hohen anfänglichen Kosten sollten stärker erfolgsabhängig ausgerichtete Vergütungen während der Bewirtschaftungsphase treten. Jeder Anleger wird sowohl dem Initiator als auch dem Vertrieb attraktive Vergütungen „gönnen“ - vorausgesetzt, das Investment verläuft so wie prognostiziert oder besser.

Appelle zu weiteren Kostenreduktionen nützen jedoch nicht viel. Gefordert ist vielmehr der Gesetzgeber, der die Weichkosten bei geschlossenen Fonds und insbesondere auch die Höhe der Vertriebsprovisionen begrenzen sollte. Dies könnte im Zusammenhang mit der anstehenden Umsetzung der AIFM-Richtlinie geschehen.

Diese Richtlinie ist eigentlich für institutionelle Investoren gedacht, wo ohnehin hohe anfängliche Weichkosten keineswegs akzeptiert würden und erfolgsabhängige Vergütungsmodelle weit verbreitet sind. Der Gesetzgeber plant, bei der Umsetzung der AIFM für die Anbieter von Publikumsfonds zusätzliche Auflagen, die dem Schutz privater Anleger dienen sollen.

Die zusätzlichen Regulierungen für Publikumsfonds, die derzeit im Bundesfinanzministerium vorbereitet werden, sind jedoch überhaupt nicht geeignet, dieses Ziel zu erreichen. So sollen beispielsweise sogenannte Ein-Objekt-Fonds verboten werden. Künftig sollen Fonds nur noch dann erlaubt sein, wenn sie in mindestens drei Immobilien investieren. Das Argument: Die höhere Risikodiversifikation gewährleiste einen besseren Anlegerschutz. In Wahrheit gibt es keinen einzigen empirischen Beleg dafür, dass Mehrobjektfonds weniger riskant wären als Ein-Objekt-Fonds.
Tipps der Redaktion