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Negativzinsen, Teil 1 Depotbanken schröpfen Publikumsfonds

"Angriff auf die Psyche der Anleger": Im Begleitbrief zu seinem Quartalsbericht beschwerte sich Bert Flossbach von der Vermögensverwaltung Flossbach von Storch (Bild) über die Negativzinsen einer Depotbank
"Angriff auf die Psyche der Anleger": Im Begleitbrief zu seinem Quartalsbericht beschwerte sich Bert Flossbach von der Vermögensverwaltung Flossbach von Storch (Bild) über die Negativzinsen einer Depotbank
Es fing mit einem Schreiben von Bert Flossbach an. Im Begleitbrief zu seinem Quartalsbericht 3/14 zitiert der Vorstand und Mitbegründer der Vermögensverwaltung Flossbach von Storch aus dem Schreiben einer deutschen Depotbank, das er „finanzhistorisch“ nennt. Die Depotbank werde künftig negative Zinsen auf Kontoguthaben der Fondsgesellschaft erheben, heißt es darin. Mit anderen Worten: Fondsgesellschaften müssen Strafzinsen für den Cash-Anteil ihrer Produkte zahlen.

Schuld seien die Negativzinsen der Europäischen Zentralbank (EZB): Seit Juni bittet die Notenbank Banken, die Geld bei ihr parken, zur Kasse. Zunächst waren 0,1 Prozent fällig; im September erhöhte die EZB auf 0,2 Prozent.

Er mache der Depotbank keine Vorwürfe, erklärt Flossbach. Schließlich gebe sie lediglich die eigenen Verluste an die Fondsgesellschaften weiter. Trotzdem sei das Schreiben „ein Frontalangriff auf die Psyche der Anleger“. Denn auch wenn die Investoren sich im Niedrigzinsumfeld an geringe beziehungsweise keine Zinsen auf ihr Guthaben gewöhnt haben dürften - Geld dafür zu zahlen sei etwas ganz Neues. Keine Negativzinsen für Spezialfonds Welche Depotbank das Schreiben verfasst hat, gibt Flossbach nicht preis. Grund genug für DAS INVESTMENT.com, da genauer nachzufragen. Das Ergebnis: Es stehen mehrere Kandidaten zur Auswahl. Denn nur eine von insgesamt fünf größten deutschen Depotbanken erklärte ausdrücklich, keine Negativzinsen zu erheben. Das war die BNP Paribas Securities Services, die nach Angaben des Fondsverbands BVI 228 Milliarden Euro Fondsvermögen verwahrt. Allerdings gehört nach Unternehmensangaben nur ein kleiner Teil davon - nämlich 10 Prozent - Publikumsfonds. Die restlichen 90 Prozent sind in Spezialfonds für institutionelle Investoren angelegt.

Anders sieht das bei den Depotbanken aus, die hauptsächlich Publikumsfonds-Vermögen verwalten. „Wir erwarten, dass die aktuelle Zinssituation in Europa auf absehbare Zeit eine Herausforderung bleibt. Aus diesem Grund haben wir beschlossen, negative Zinsen für in Euro lautende Depots zu erheben“, antwortete die State Street Bank auf die Nachfrage von DAS INVESTMENT.com. Die Depotbank betreut 212 Milliarden Euro Vermögen - hauptsächlich für große Publikumsfonds-Anbieter wie Allianz Global Investors oder Deutsche Asset & Wealth Management (ehemals DWS). Vorzugskunden und -währungen gebührenfrei

Auch die 152 Milliarden Euro schwere Depotbank von BNY Mellon hat sich nach eigenen Angaben entschieden, seit Oktober 0,2 Prozent Strafgebühr auf Kundeneinlagen in Euro zu erheben. Diese Gebühr spiegele die gegenwärtigen Marktbedingungen für die Euro-Währung wider, so BNY Mellon. Guthaben in anderen Währungen seien bislang gebührenfrei.

Eine andere Politik verfolgt die DZ Bank. Sie macht die Strafgebühren nicht von der Währung, sondern von den Kunden abhängig. „Die Konditionen sind Gegenstand individueller Verhandlungen“, schreibt die Bank, die 110 Milliarden Euro verwahrt. „Unter Berücksichtigung der jeweiligen Kundenbeziehung versuchen wir, nach Möglichkeit keine negativen Zinsen zu erheben“. Zu einzelnen Kundenbeziehungen wolle man sich nicht äußern.

Auch die fünfte von DAS INVESTMENT.com befragte Bank wollte keine Auskunft über ihre Preise und Gebühren geben. Nach Informationen des Mitarbeiters einer Fondsgesellschaft, der an dieser Stelle nicht namentlich genannt werden möchte, hat die Bank jedoch ebenfalls Negativzinsen eingeführt.

Da die fünf größten deutschen Depotbanken insgesamt 837 Milliarden Euro an Fondsvermögen verwahren und mindestens drei - wahrscheinlich aber vier  - von ihnen Strafgebühren erheben, wird es für Fondsgesellschaften eng. Werden sie die Gebühren an die Anleger weiterleiten? Versuchen sie, ihre Cash-Bestände zu reduzieren und in andere Anlageklassen umzuschichten? Wir haben nachgefragt. Die Antworten lesen Sie im zweiten Teil der Negativzinsen-Serie.

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